05.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Im Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshofs das Safe Harbor-Abkommen zu Datentransfers in die USA für ungültig erklärt
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("000") ist die in Russland am häufigsten gewählte Rechtsform und stellt auch die von ausländischen Investoren bevorzugte Gesellschaftsform dar
05.02.16 - Anlageberatung der Banken: Noch viel Luft nach oben
Zwar erfüllen immer mehr Banken die Voraussetzung für eine gute Bankberatung: Sie fragen die Kunden nach dem Ziel, der gewünschten Laufzeit der Anlage und nach ihrer Risikobereitschaft. Die Geldanlagen, die sie dann anbieten, passen aber häufig nicht zum Anleger. Viele Produkte waren zu riskant, in mehreren Fällen war das Geld nicht rechtzeitig verfügbar und häufig wurden unpassende Produkte wie Bausparverträge, undurchschaubare Anlagezertifikate und Rentenversicherungen empfohlen. Nur drei von 23 Banken erhielten deshalb das Qualitätsurteil "Gut", fünf waren "ausreichend", zwei "mangelhaft". Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
05.02.16 - Datentransfers in die USA sind bis Ende Januar zu prüfen
Im Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshofs das Safe Harbor-Abkommen zu Datentransfers in die USA für ungültig erklärt. Noch bis Ende Januar 2016 können betroffene Unternehmen ihre Datentransfers anpassen. "Wer ab Februar 2016 weiterhin Daten auf Basis von Safe Harbor übermittelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro", sagt der Datenschutz-Experte bei Bitkom Consult, Andreas Schulz. Bitkom gibt praktische Hinweise und bietet den Unternehmen kostenlose Online-Seminare für eine fristgerechte Umstellung. Unternehmen sollten umgehend identifizieren, welche Datenübermittlungen bisher auf Grundlage des Safe Harbor-Abkommens erfolgten. Recht klar lässt sich diese Frage beantworten, wenn mit US-Dienstleistern schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die die Datenübermittlung regeln.
05.02.16 - Wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 14 Januar 2016 (I ZR 65/14) entschieden, dass die mithilfe der Funktion "Freunde finden" des Internet-Dienstes "Facebook" versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als "Facebook"-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Der I. Zivilsenat hat weiter entschieden, dass "Facebook" im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion "Freunde finden" den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt hat. Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland. Die in Irland ansässige Beklagte betreibt in Europa die Internet-Plattform "Facebook".
05.02.16 - Die Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (000) nach russischem Recht
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("000") ist die in Russland am häufigsten gewählte Rechtsform und stellt auch die von ausländischen Investoren bevorzugte Gesellschaftsform dar. Die Kenntnis von gesellschaftsrechtlichen Strukturen sowie des rechtlichen Feldes, in welchem ein Geschäftsführer agiert, ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine rechtskonforme und erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Russland. Die praktische Erfahrung zeigt, dass Fragen in Bezug auf die Geschäftsführerhaftung häufig einen Interessenschwerpunkt der in Russland tätigen Unternehmer bilden.
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