03.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, in nationales Recht umgesetzt werden
Compliance mit dem Außenwirtschaftsrecht stellt Unternehmen und insbesondere Rechtsabteilungen und Exportkontrollverantwortliche vor große Herausforderungen
03.02.16 - Bekannt, dass die Herstellung von Lebensmitteln oft nicht nachhaltig ist - ebenso der Umgang mit den Böden und die Produktion von Energie
Nachhaltigkeit sollte auch auf europäischer Ebene ein Oberbegriff für politische Entscheidungen sein, der aber auch auf allen Fachbereichen effektiv angewendet werden muss. Diese Forderung erhob Karl Falkenberg, seit 1. September 2015 Sonderberater für nachhaltige Entwicklung beim European Political Strategy Center der EU-Kommission, während der Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Deutschland sei durch seine institutionelle Verankerung der Nachhaltigkeit vorbildhaft, sagte der EU-Vertreter. "Es gibt in Deutschland in dem Bereich vielfältige Möglichkeiten, die man nach Europa mitnehmen kann", urteilte er.
03.02.16 - "Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)"
Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, in nationales Recht umgesetzt werden. Dieses "Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)" soll am 17. Juni 2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden.
03.02.16 - Neues Verwertungsgesellschaftengesetz soll das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablösen
Der Rechtsrahmen von Verwertungsgesellschaften, die geistige Urheberrechte gegenüber Rechtenutzern geltend machen, beispielsweise von Musikern gegenüber Radiosendern, soll europaweit harmonisiert werden. Dem dient ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt(VG-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dazu soll ein neues Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) eingeführt werden, welches das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablöst.
03.02.16 - Interne Untersuchungen von Exportkontrollverstößen und der strategische Einsatz von Computer-Forensik und E-Discovery
Compliance mit dem Außenwirtschaftsrecht stellt Unternehmen und insbesondere Rechtsabteilungen und Exportkontrollverantwortliche vor große Herausforderungen. Es gilt eine Vielzahl unterschiedlicher, sich schnell ändernder Vorschriften zu beachten, um Exportverbote, Antragserfordernisse oder Verfahrenserleichterungen zu identifizieren und korrekt handzuhaben.
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