30.03.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen
Branchenverbände Bitkom und ZVEI sehen beim Entwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Nachbesserungsbedarf
30.03.15 - Bundesverband IT-Sicherheit warnt vor Absenkung des IT-Sicherheitsniveaus durch TTIP
Das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) wird in der öffentlichen Diskussion zu Recht einer kritischen Betrachtung unterzogen. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) warnt davor, dass TTIP zu einer Absenkung der deutschen bzw. europäischen Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards führen könnte.
30.03.15 - Bitkom und ZVEI: Elektrogerätegesetz muss nachgebessert werden
Die Branchenverbände Bitkom und ZVEI begrüßen den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) grundsätzlich, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Auf Grundlage des ElektroG können Verbraucher seit März 2006 bundesweit kostenlos ihre Elektronikaltgeräte zurückgeben. Die Novelle soll die Vorgaben einer EU-Richtlinie umsetzen, wonach die Sammelmenge erhöht werden soll. Dem Entwurf zufolge wird künftig auch der Handel bei der Rücknahme der Altgeräte in die Pflicht genommen. Zudem sollen illegale Sammel- und Wiederverwertungswege eingedämmt werden.
30.03.15 - Elektronikgerätegesetz: Verbraucher sollen ihre Altgeräte künftig nur beim Handel abgeben können, wenn dieser mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfasst
Ob Handy, Computer oder Fernseher: Immer schneller kommen neue Geräte auf den Markt – und Verbraucher greifen zu. Damit wächst auch der Berg an Elektroschrott. Das Recycling wird wichtiger. "Es muss für Verbraucher einfacher werden, alte Geräte abzugeben, egal ob im Geschäft um die Ecke oder beim Onlinehändler", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Sammlung alter Geräte soll durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) geregelt werden, das am 11. März 2015 im Kabinett Thema ist.
30.03.15 - Elektronikgerätegesetz: Elektroschrott leichter entsorgen
Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen. Der Handel ist verpflichtet, beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen. Ein alter und kaputter Fön oder Toaster enthält noch brauchbare Stoffe wie Metalle und gehört deshalb nicht auf den Müll. Die Bundesregierung hat das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.
30.03.15 - Die Entwicklung von Compliance-Management-Systemen hinsichtlich Kartellrechts-Compliance
Der folgende Bericht behandelt - subjektiv und nicht repräsentativ - einige Entwicklungen der vergangenen Jahre im Bereich der kartellrechtlichen Compliance-Management-Systeme. Hierin sind die Erfahrungen des Autors als Verantwortlicher der 2007 initiierten BME-Compliance-Initiative sowie der Erfahrungsaustausch mit Compliance Officern aus anderen Unternehmen eingeflossen.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
27.03.15 - Mindestlohn: Haftung des Auftraggebers verursacht große Kettenbrief-Aktion in Deutschland
27.03.15 - Marktcheck zeigt Reformbedarf: Energielabel muss verständlicher werden
27.03.15 - Grauer Kapitalmarkt: Klare Regeln auch für Crowdinvesting nötig
27.03.15 - Grüne schlagen verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz
27.03.15 - Unternehmensstrafrecht vs. Ordnungswidrigkeitenrecht
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>