TTIP in Bezug auf IT-Sicherheit


Bundesverband IT-Sicherheit warnt vor Absenkung des IT-Sicherheitsniveaus durch TTIP
Amerikanische NIST-Standards: Wenn dies nicht mehr zu verhandeln wäre, würde es die gesamte deutsche IT-Sicherheitsindustrie betreffen

(30.03.15) - Das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) wird in der öffentlichen Diskussion zu Recht einer kritischen Betrachtung unterzogen. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) warnt davor, dass TTIP zu einer Absenkung der deutschen bzw. europäischen Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards führen könnte.

In Verbindung mit TTIP befürchtet TeleTrusT einen Verlust hoher europäischer Qualitätsstandards. Dies betrifft die Gebiete Datenschutz und IT-Sicherheit sowie die aus TTIP abzuleitende IT-Standardisierung. TTIP beinhaltet den Ansatz, dass sich die Verhandlungsparteien auf Standards einigen werden, nach denen ein Marktzugang für Produkte und Dienstleistungen auch im IT-Bereich sichergestellt sein wird. Hieraus ergeben sich wichtige Impulse für die nationalen Vorgaben an IT-Sicherheitsprodukte.

Das Thema IT-Sicherheit und im Besonderen das zentrale Element Kryptoalgorithmen sind in Bezug auf TTIP aufmerksam zu beobachten. Dies unter dem Aspekt, dass nationale Institutionen - wie z.B. in Deutschland das BSI - als Sachwalter hoher Standards nicht direkt in die Verhandlungen involviert ist, sondern ihre Vorstellung den Verhandlungsführern der EU-Kommission erst nahebringen müssen, um zu vermeiden, dass TTIP in diesem Zusammenhang durch amerikanische NIST-Standards geprägt wird. Wenn dies nicht mehr zu verhandeln wäre, würde es die gesamte deutsche IT-Sicherheitsindustrie betreffen.

TeleTrusT geht von folgenden Prämissen aus und versteht sie als Handlungsaufforderung an die politischen Entscheidungs- und TTIP-Verhandlungsträger:

1. Die ITK-Industrie profitiert von globalen Standards und globalen technischen Spezifikationen aber die TTIP-Verhandlungen dürfen nicht im Wege politischer Zugeständnisse in eine Abwärtsspirale für IT-Sicherheitsstandards münden.

2. TTIP darf in Bezug auf IT-Sicherheit nicht zu einem geringeren Sicherheitsniveau für kommerzielle IT-Produkte führen, insbesondere nicht zu schwächeren Kryptoalgorithmen.

3. Grundsätzlich ist ein Handelsabkommen zwischen den USA und der EU zu begrüßen. Die Snowden-Affäre hat aber deutlich werden lassen, dass Europa sich nicht auf das grundsätzliche andere 'Privacy'-Verständnis der USA einlassen sollte.

4. Bei Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums ist zu erwarten, dass deutlich mehr Daten, insbesondere personenbezogene Daten, zwischen der EU und den USA hin- und herfließen werden. Dies darf nicht ohne abgestimmtes Datenschutzverständnis geschehen. Das Fehlen einheitlicher Standards würde ansonsten zu unterschiedlichen, wettbewerbsverzerrenden Anforderungen, an Unternehmen dies- und jenseits des Atlantiks führen.

5. Der liberalisierte Zugang zu öffentlichen Aufträgen darf die nationale digitale Souveränität nicht gefährden.
(TeleTrusT: ra)

TeleTrust: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen