27.02.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die EU hat angesichts der jüngsten Skandale im Zusammenhang mit der Manipulation des LIBOR und des EURIBOR einen neuen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in finanzielle Benchmarks unternommen
Die Europäische Kommission hat ihre ehrgeizige Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung in Angriff genommen
27.02.15 - Europäisches Parlament untersucht Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Europäische Kommission ist nicht sicher, ob große Unternehmen ausreichend Steuern zahlen und hat aus diesem Grund Recherchen dazu in den Mitgliedstaaten auf die Agenda gesetzt. Das Europäische Parlament entschieden, seinen eigenen Sonderausschuss zu angeblichen Steuerabsprachen ins Leben zu rufen. 45 EU-Abgeordnete wollen nun im Sonderausschuss die Steuerentscheide für multinationale Unternehmen in Luxemburg (Fiat, Amazon), Irland (Apple), Belgien und den Niederlanden (Starbucks) unter die Lupe nehmen.
27.02.15 - EU-Rat unterstützt Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Manipulationen finanzieller Benchmarks
Die EU hat angesichts der jüngsten Skandale im Zusammenhang mit der Manipulation des LIBOR und des EURIBOR einen neuen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in finanzielle Benchmarks unternommen. Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Rat den vorgeschlagenen neuen Vorschriften zur Steigerung der Robustheit und Zuverlässigkeit von Benchmarks, die bei Finanzinstrumenten (z. B. Anleihen, Aktien, Futures und Swaps) und Finanzkontrakten (z. B. Hypotheken und Verbraucherverträgen) in der EU verwendet werden, zugestimmt hat. Die Kommission hatte im September 2013 neue Standards vorgeschlagen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass mehrere Benchmarks manipuliert worden waren, was für mehrere Banken in Europa und den USA zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Euro führte.
27.02.15 - Europäische Kommission schafft Grundlagen für mehr Fairness und Transparenz bei der Besteuerung in der EU
Die Europäische Kommission hat ihre ehrgeizige Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung in Angriff genommen. Im Kollegium der Kommissionsmitglieder fand eine erste Orientierungsdebatte darüber statt, wie die Besteuerung in der EU fairer und transparenter werden kann. Für Präsident Juncker ist die Bekämpfung von Steuerflucht und Steuervermeidung ein vorrangiges politisches Ziel der Kommission. In den Diskussionen ging es um die dringendsten Maßnahmen, die in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass Unternehmen dort besteuert werden müssen, wo sie ihre gewinnbringenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, und nicht durch aggressive Steuerplanung einer angemessenen Besteuerung entgehen dürfen. Somit gab es im Kollegium einen breiten Konsens darüber, dass die Steuertransparenz im Bereich der Körperschaftbesteuerung unbedingt verbessert werden muss.
27.02.15 - Bundesfinanzhofs zum Thema "Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen"
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13 entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Die Klägerin erteilte als freiberuflich tätige Musiklehrerin in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Kfz als Betriebsausgaben geltend und setzte für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 Euro an. Das Finanzamt (FA) erkannte dagegen die Fahrtkosten nur mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Die Klage vor dem Finanzgericht war erfolgreich.
27.02.15 - Anforderungen an die Produktsicherheit, dargestellt am Schweizer Produktesicherheitsgesetz
Unsichere Produkte können sowohl für den Hausgebrauch als auch am Arbeitsplatz zu schwerwiegenden Unfällen mit weitreichenden Folgen führen. So wurden allein im Jahr 2013 in der Europäischen Union über 2364 Produkte gemeldet, die Leib und Leben der Anwenderinnen und Anwender zu gefährden drohten. Dabei wurden nicht nur Kleider mit Formaldehyd beanstandet, Adapter ohne Schutzleiter, explodierende Kaffeemaschinen, Eyeliner mit erhöhtem Bleigehalt, silberchloridhaltige Cremes, mangelhafte Lichterketten und Discoleuchten, sondern auch Druckgießmaschinen, Ackerschlepper, Gabelstapler und Hydraulikbagger.
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