24.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Finanzinstitute müssen künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann
Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Krankenhausreform in einigen zentralen Punkten kritisch. Sachverständige wiesen in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf die erhebliche Unterfinanzierung der knapp 2.000 Kliniken in Deutschland hin
24.09.15 - Wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und Förderung der Steuerehrlichkeit
Zusammen mit 50 weiteren Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland am 29. Oktober 2014 eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet, die mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Kraft gesetzt werden soll.
24.09.15 - Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
Finanzinstitute müssen künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze vor. Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt.
24.09.15 - EU-Sanktionsverordnungen: Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnungen und zur Vermeidung von Verstößen gegen die Verordnungen durch deutsche Unternehmen sind von den betroffenen Unternehmen eigenständig zu veranlassen
Privatwirtschaftlichen Unternehmen "wird weder der Zugriff auf Datenbanken der nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden gestattet noch werden privatwirtschaftlichen Unternehmen Datenbanken oder Listen der Sicherheitsbehörden zum Abgleich von Beschäftigtendaten zur Verfügung gestellt". Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin hatte sich die Fraktion danach erkundigt, auf welcher gesetzlichen Grundlage es Arbeitgebern möglich ist, "die Daten ihrer Angestellten mit welchen Fahndungslisten, Antiterrorlisten oder ähnlichen, zum Zweck der Strafverfolgung und der Prävention geführten Datenbanken abzugleichen".
24.09.15 - Kreditwirtschaft: Nicht sachgerecht, eine Meldepflicht über den Übergang von Aktien bereits zum Zeitpunkt eines Kausalgeschäfts auszulösen
Experten haben eindringlich vor der Änderung von Meldepflichten bei Aktiengeschäften gewarnt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses verlangte zum Beispiel die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, die Streichung einer entsprechenden Regelung in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden. Dazu soll vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden.
24.09.15 - Mit dem Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz würden die wesentlichen Probleme der Häuser mit ihren insgesamt rund 1,2 Millionen Mitarbeitern nicht gelöst
Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Krankenhausreform in einigen zentralen Punkten kritisch. Sachverständige wiesen in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf die erhebliche Unterfinanzierung der knapp 2.000 Kliniken in Deutschland hin. Mit dem Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz würden die wesentlichen Probleme der Häuser mit ihren insgesamt rund 1,2 Millionen Mitarbeitern nicht gelöst, sondern zum Teil auch verschärft. Nachdrücklich begrüßt wird jedoch die Zielrichtung hin zu mehr Qualität ebenso wie die Aufstockung des Pflegepersonals und die Einrichtung einer Pflegeexpertenkommission.
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