20.07.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Monopolkommission sieht keinen speziellen Regulierungsbedarf bei internetbasierten Diensten
Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer für Kosten eines Pflegeplatzes mithaften sollen, sind nun gerichtlich Hürden gesetzt
20.07.15 - Sharing Economy: Beim Teilen ist Verbrauchern Sicherheit wichtig
Teilen statt haben: So wirbt die Sharing Economy für das gemeinsame Nutzen von Produkten. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sind bereit zu teilen. Neun von zehn Verbrauchern (88 Prozent) würden Dinge verleihen – 79 Prozent aber nur im Bekanntenkreis. Wenn Verbraucher selbst etwas leihen, haben sie hohe Erwartungen an die Sicherheit: 69 Prozent ist der Schutz ihrer Daten sehr wichtig, 60 Prozent eine Garantie, die bezahlte Leistung zu erhalten. Das ergibt eine Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anlässlich des Deutschen Verbrauchertags.
20.07.15 - Hohe Hürden für Mithaftung in Pflegeeinrichtungen - Erfolg für den vzbv: BGH entscheidet zum Schuldbeitritt
Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer für Kosten eines Pflegeplatzes mithaften sollen, sind nun gerichtlich Hürden gesetzt. Ein Anbieter von Kurzzeit- und Verhinderungspflege darf einen Schuldbeitritt nur verlangen, wenn dies auch ausdrücklich im Wohn- und Betreuungsvertrag vereinbart wurde. Die alleinige Überlassung eines Formulars an den Verbraucher oder Dritte als Anlage genügt dafür nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Azurit Rohr GmbH entschieden. Diese betreibt bundesweit mehr als 40 Senioren- und Pflegezentren. Manche Pflegeeinrichtungen wollen, dass sich weitere Personen an den Kosten für einen Pflegeplatz beteiligen, wenn der Bewohner selbst nicht für die Kosten aufkommen kann.
20.07.15 - Untersuchungsausschuss (NSA): Kanzleramt ohne Misstrauen gegen USA
Der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär im Kanzleramt Klaus Dieter Fritsche hat der Vermutung widersprochen, dass die Bundesregierung bereits frühzeitig Kenntnis von verdächtigen Aktivitäten der US-Geheimdienste in Deutschland und Europa gehabt habe. Er selbst wisse erst seit März diesen Jahres, dass die National Security Agency (NSA) bei der gemeinsamen Überwachung des Fernmeldeverkehrs mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) Suchmerkmale eingespeist habe, die der Ausspähung europäischer Ziele dienten, betonte Fritsche bei seiner Befragung durch den 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Fritsche war von 1996 bis 2005 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und anschließend bis 2009 Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt. Dort ist er seit Januar 2014 erneut für die Geheimdienste zuständig.
20.07.15 - Finanzmarkt-Compliance: Mögliche Bilanzmanipulationen von Banken durch bankinterne Finanzgeschäfte mit Offshore-Finanzplätzen
Die Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) geht davon aus, dass internationale Großbanken auch Geschäfte im eigenen Namen über und in Offshore-Zentren abwickeln. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Internationale Großbanken würden täglich eine hohe Anzahl von Transaktionen in, über und außerhalb von Offshore-Zentren tätigen, heißt es weiter. Aufgrund der schieren Anzahl sei es nicht möglich, eine Übersicht über jede einzelne Transaktion, die beteiligten Transaktionspartner und den Transaktionsstandort zu haben.
20.07.15 - Statt spezieller Regulierungen im Internet-Bereich empfiehlt die Monopolkommission Anpassungen im bestehenden Wettbewerbsrecht
Die Monopolkommission sieht keinen speziellen Regulierungsbedarf bei internetbasierten Diensten. Dies geht aus einem Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel "Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitaler Märkte" hervor, das die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. Statt spezieller Regulierungen in diesem Bereich empfiehlt die Monopolkommission Anpassungen im bestehenden Wettbewerbsrecht. So sollten die Aufgreiftatbestände der Fusionskontrolle erweitert werden, um auch Übernahmen von Unternehmen mit nur geringen Umsätzen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung unterziehen zu können, heißt es in dem Bericht.
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