Absprachen gegenüber der Automobilindustrie
Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von 75 Mio. Euro gegen Automobilzulieferer
Die Kartell-Beteiligten waren sich grundsätzlich einig, dass sie das jeweilige Bestandsgeschäft sowie damit verbundene Nachfolgeaufträge der Wettbewerber möglichst nicht angreifen würden
(17.07.15) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 75 Mio. Euro gegen fünf Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen und deren Verantwortliche wegen Absprachen gegenüber der Automobilindustrie verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Autoneum Germany GmbH, Roßdorf, die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Greiner Perfoam GmbH, Enns (Österreich), die Ideal Automotive GmbH, Burgebrach, und die International Automotive Components Group, Düsseldorf. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Johann Borgers GmbH, Bocholt, das als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat, wurde in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Nach unseren Erkenntnissen haben sich die Unternehmen im Zeitraum von mindestens 2005 bis 2013, wenn auch im Einzelnen in unterschiedlichem Ausmaß, bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Automobilherstellern abgesprochen bzw. abgestimmt. Die Kartell-Beteiligten waren sich grundsätzlich einig, dass sie das jeweilige Bestandsgeschäft sowie damit verbundene Nachfolgeaufträge der Wettbewerber möglichst nicht angreifen würden. Die Unternehmen stimmten sich unter anderem über Preisuntergrenzen, die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen, zu gewährende Rabatte, den Ausgleich von Werkzeugkosten und die Einbeziehung von Preisgleitklauseln ab."
Gegenstand der Absprachen waren sog. akustisch wirksame Bauteile. Dabei handelt es sich insbesondere um Bodenbeläge, Fußmatten, Hutablagen, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen, Motorraumschalldämpfungen, Stirnwanddämpfungen und Kofferraumabsorber.
Die Absprachen erfolgten im Rahmen von zahlreichen bilateralen Kontakten sowie in drei verschiedenen multilateralen Gesprächskreisen, an denen jedoch nicht alle Unternehmen gleichermaßen beteiligt waren. Nicht alle Unternehmen nahmen im gesamten Zeitraum und bezüglich aller genannten Produkte an dem vorgeworfenen Verhalten teil.
Bei dem Verfahren handelt es sich um den ersten Fall, der aufgrund einer anonymen Eingabe in dem elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes eingeleitet und mit Bußgeldern abgeschlossen wurde (weitere Informationen zum sogenannten BKMS finden Sie hier). Insider-Wissen kommt bei der Aufdeckung und Zerschlagung von Kartellen eine entscheidende Bedeutung zu. Das Hinweisgebersystem gibt auch solchen Informanten, die sich in der Vergangenheit zum Beispiel aus Furcht vor Repressalien nicht beim Bundeskartellamt gemeldet haben eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen. Über das BKMS sind seit seiner Einrichtung im Jahr 2012 bis heute zahlreiche Hinweise auf mögliche Kartellverstöße eingegangen. Bei Eingang eines anonymen Hinweises vergewissert sich das Bundeskartellamt zunächst, ob die Angaben eine entsprechende sachliche Qualität haben, ausreichend detailliert sind, von schlüssigem Tatsachenmaterial begleitet oder durch weitere behördliche Recherchen bestätigt werden. In diesem Fall waren diese Voraussetzungen gegeben, so dass in der Folge weitere Beweise im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt werden konnten.
Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Zusammenhang waren in diesem Verfahren auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Verfahren haben alle Unternehmen bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt hat.
Die Bußgelder sind überwiegend noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit allen Unternehmen und Verantwortlichen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. "Settlement") erreicht.
Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen werden derzeit noch fortgeführt. (Bundeskartellamt: ra)
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