23.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Im Jahr 2014 werden 13,7 Mio. EUR bereitgestellt, um Mitgliedstaaten zu unterstützen, die gegen Betrug, Korruption oder andere illegale Tätigkeiten vorgehen
Die Europäische Kommission hat den Abschlussbericht der hochrangigen Expertengruppe zum Thema "Besteuerung der digitalen Wirtschaft" erhalten
23.06.14 - Fehlende Finanzierung: Unternehmen können ihre Innovationen nicht gewinnbringend nutzen
Die Mehrzahl der Unternehmen hat seit Januar 2011 keine öffentlichen Gelder für FuE oder andere Innovationstätigkeiten erhalten. Dies geht aus der "Innobarometer-Umfrage 2014" über "The Role of Public Support in the Commercialisation of Innovations" (Die Rolle öffentlicher Förderung bei der Vermarktung von Innovationen) hervor. Insbesondere ist der Zugang zu Finanzmitteln immer noch das Haupthindernis für Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Trotzdem konnten 66Prozent der Unternehmen angeben, dass sie innerhalb der letzten drei Jahre mindestens eine Innovation eingeführt haben und bei 61Prozent der Unternehmen trugen innovative Waren oder Dienstleistungen 25Prozent oder weniger zum Jahresumsatz 2013 bei.
Die Umfrage wurde entwickelt, um Innovationstätigkeiten zu bewerten und sowohl die Hemmnisse für die Vermarktung als auch die Rolle der öffentlichen Finanzierung bei der Verbreitung von Innovationen zu ermitteln. Sie wurde sowohl in den 28 EU-Mitgliedstaaten als auch in der Schweiz und den USA durchgeführt.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Innovation spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa. Eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist nötig, wenn wir KMU helfen wollen, Kredite zu erhalten, damit sie ihre Innovationen gewinnbringend nutzen können."
23.06.14 - Betrugsbekämpfung: Arbeitsprogramm "Hercule III" angenommen
Die Europäische Kommission hat ihr erstes Jahresarbeitsprogramm für das neue Betrugsbekämpfungsprogramm "Hercule III" angenommen. Im Jahr 2014 werden 13,7 Mio. EUR bereitgestellt, um Mitgliedstaaten zu unterstützen, die gegen Betrug, Korruption oder andere illegale Tätigkeiten vorgehen. Außerdem wird das Programm zur Finanzierung spezieller Vorhaben wie der Anschaffung von Röntgenscannern oder anderer technischer Anlagen beitragen, die die nationale Behörden benötigen, um Schmuggel und andere Straftaten zu bekämpfen, die die finanziellen Interessen der EU schädigen.
Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion und Betrugsbekämpfung: "Betrug und Korruption in der EU müssen im Wege der Partnerschaft bekämpft werden. Mit dem Programm Hercule III erhalten die Mitgliedstaaten erhebliche finanzielle Unterstützung, um Betrüger zu fassen und das Geld der Steuerzahler zu schützen. Dank des heute angenommenen Arbeitsprogramms können jetzt viele nützliche Betrugsbekämpfungsprojekte in die Praxis umgesetzt werden.”
Eine wichtige Neuerung des Programms Hercule III ist die, dass Mitgliedstaaten künftig mehr Finanzmittel beantragen können. So können Anträge auf Finanzhilfe jetzt auch dann gestellt werden, wenn der Anteil der nationalen Kofinanzierung sehr niedrig ist. Die Mitgliedstaaten können Finanzhilfe in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten von Maßnahmen beantragen, um die technischen und operativen Kapazitäten ihrer Zoll- und Strafverfolgungsbehörden auszubauen. In ausreichend begründeten Fällen können die Finanzhilfen ausnahmsweise sogar auf bis zu 90 Prozent angehoben werden. Dies ist umso wichtiger, als in der gegenwärtigen Wirtschaftslage viele nationale Haushalte unter Druck stehen.
23.06.14 - Pflanzenschutz: Europäische Kommission verschärft Vorschriften für Einfuhren von Zitrusfrüchten aus Südafrika
Die Sachverständigen der Mitgliedstaaten haben strengere Vorschriften für die Einfuhr südafrikanischer Zitrusfrüchte gebilligt. Diese Dringlichkeitsmaßnahmen werden getroffen, um die in der EU angebauten Zitrusfrüchte vor der Schwarzfleckenkrankheit zu schützen, einer Pflanzenkrankheit, die in Europa nicht vorkommt.
Nach den neuen Maßnahmen unterliegen Zitrusfrüchte, die aus Südafrika eingeführt werden, strengeren Anforderungen, wie der Aufzeichnung chemischer Behandlungen vor und nach der Ernte und der Meldepflicht von Verpackungsbetrieben sowie amtlichen Vor-Ort-Kontrollen der Anbauflächen von Zitrusfrüchten. Die südafrikanischen Behörden müssen von jeder Art von Zitrusfrüchten mindestens 600 Proben je 30 Tonnen entnehmen. Alle Früchte, die Symptome aufweisen, werden getestet. Zudem wird je 30 Tonnen der Apfelsinensorte "Valencia" eine Probe genommen und getestet. Dabei wird kein Unterschied zwischen für den frischen Verzehr und für die Verarbeitung bestimmten Zitrusfrüchten gemacht.
Der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg, sagte: "Pflanzenschutz ist auf EU-Gebiet von allergrößter Bedeutung, und die EU hatte keine andere Wahl, als strengere Kontrollmaßnahmen für südafrikanische Zitrusfrüchte einzuführen. Mit systematischen Probenahmen und Untersuchungen dürfte die Einschleppung dieser schädlichen Pflanzenkrankheit in die Anbauflächen der EU verhindert werden, denn diese könnte unserem Landwirtschaftssektor Schaden zufügen. Wir mussten diese Maßnahmen treffen, weil wir kürzlich große Mengen infizierter Zitrusfrüchte an EU-Grenzkontrollstellen beschlagnahmt haben."
23.06.14 - Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Hochrangige Expertengruppe legt Abschlussbericht vor
Die Europäische Kommission hat den Abschlussbericht der hochrangigen Expertengruppe zum Thema "Besteuerung der digitalen Wirtschaft" erhalten. Diese unabhängige Gruppe sollte Schlüsselfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der EU untersuchen und ihre Vorstellungen dazu präsentieren, wie auf verschiedene Herausforderungen und Chancen in diesem Bereich am besten reagiert werden kann. Der Vorsitzende der Gruppe, der ehemalige portugiesische Finanzminister Vítor Gaspar, stellte den Bericht Kommissionspräsident Barroso und Kommissionsmitglied Šemeta vor. Der Bericht wurde von der Gruppe, der noch sechs weitere Fachleute aus der ganzen EU aus unterschiedlichen, für die digitale Wirtschaft relevanten Bereichen angehörten, innerhalb von fünf Monaten erstellt.
Kommissionspräsident Barroso erklärte: "Da sich in der Krise die Aufmerksamkeit auf die öffentlichen Finanzen richtet, ist das Thema Steuergerechtigkeit sowohl für die Regierungen als auch für die Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund gerückt. Ein starker, sich rasch entwickelnder digitaler Sektor ist für unsere Wirtschaft positiv, wir müssen aber auch darüber nachdenken, wie wir unsere Steuersysteme am besten an die Online-Welt anpassen können. Ich begrüße den Bericht von Vítor Gaspar und der Expertengruppe, den die Kommission nunmehr aufmerksam prüfen wird, und aus dem sie zu gegebener Zeit Schlussfolgerungen zieht."
Vítor Gaspar erklärte: "Die Digitalisierung eröffnet sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürgern vielversprechende Möglichkeiten. Für die Steuersysteme und Steuerverwaltungen – die sich an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen – ist sie aber auch mit neuen Herausforderungen und Möglichkeiten verbunden. Für mich war es sehr anregend, in der Gruppe mit motivierten Fachleuten zusammenzuarbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass unser Bericht die internationale Debatte über Steuerpolitik voranbringt."
23.06.14 - Die ElektroStoffV hat zum Ziel, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren
Die Deutsche Bundesregierung ändert die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), die in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) umsetzt. Eine entsprechende Verordnung war notwendig geworden, nachdem die Europäische Kommission im Oktober vergangenen Jahres 16 delegierte Richtlinien zur Änderung der Anhänge III und IV beschlossen hatte. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht verstreicht am 16. Juli 2014.
Die ElektroStoffV hat zum Ziel, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu leisten. Sie beschränkt daher unter anderem die Verwendung von Cadmium, Blei und Quecksilber in Elektrogeräten sowie Kabeln und Ersatzteilen.
In der Verordnung der Bundesregierung heißt es zur Erklärung, die Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie gewährten zeitlich befristete Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Die 16 delegierten Richtlinien würden neue Ausnahmen gewähren, insbesondere für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Überwachungsinstrumente, und bestehende Beschränkungen an den Stand der Technik anpassen.
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