Lebensmittelsicherheit & Risikobewertung
Pflanzenschutz: Europäische Kommission verschärft Vorschriften für Einfuhren von Zitrusfrüchten aus Südafrika
Pflanzenschutz ist auf EU-Gebiet von allergrößter Bedeutung, und die EU hatte keine andere Wahl, als strengere Kontrollmaßnahmen für südafrikanische Zitrusfrüchte einzuführen
(23.06.14) - Die Sachverständigen der Mitgliedstaaten haben strengere Vorschriften für die Einfuhr südafrikanischer Zitrusfrüchte gebilligt. Diese Dringlichkeitsmaßnahmen werden getroffen, um die in der EU angebauten Zitrusfrüchte vor der Schwarzfleckenkrankheit zu schützen, einer Pflanzenkrankheit, die in Europa nicht vorkommt.
Nach den neuen Maßnahmen unterliegen Zitrusfrüchte, die aus Südafrika eingeführt werden, strengeren Anforderungen, wie der Aufzeichnung chemischer Behandlungen vor und nach der Ernte und der Meldepflicht von Verpackungsbetrieben sowie amtlichen Vor-Ort-Kontrollen der Anbauflächen von Zitrusfrüchten. Die südafrikanischen Behörden müssen von jeder Art von Zitrusfrüchten mindestens 600 Proben je 30 Tonnen entnehmen. Alle Früchte, die Symptome aufweisen, werden getestet. Zudem wird je 30 Tonnen der Apfelsinensorte "Valencia" eine Probe genommen und getestet. Dabei wird kein Unterschied zwischen für den frischen Verzehr und für die Verarbeitung bestimmten Zitrusfrüchten gemacht.
Der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg, sagte: "Pflanzenschutz ist auf EU-Gebiet von allergrößter Bedeutung, und die EU hatte keine andere Wahl, als strengere Kontrollmaßnahmen für südafrikanische Zitrusfrüchte einzuführen. Mit systematischen Probenahmen und Untersuchungen dürfte die Einschleppung dieser schädlichen Pflanzenkrankheit in die Anbauflächen der EU verhindert werden, denn diese könnte unserem Landwirtschaftssektor Schaden zufügen. Wir mussten diese Maßnahmen treffen, weil wir kürzlich große Mengen infizierter Zitrusfrüchte an EU-Grenzkontrollstellen beschlagnahmt haben."
Die Maßnahmen wurden getroffen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine Risikobewertung für diese Pflanzenkrankheit herausgegeben hatte.
Ziel ist es, zu verhindern, dass diese Pflanzenkrankheit in die EU eingeschleppt wird und den Status der EU als frei von der Schwarzfleckenkrankheit beeinträchtigt. Die Einschleppung der Schwarzfleckenkrankheit in die EU würde eine ernste Bedrohung für die Erzeugung von Zitrusfrüchten in der EU darstellen, die hauptsächlich in Südeuropa angebaut werden. In der Ausfuhrsaison 2013 (von April bis November) wurden etwa 600 000 Tonnen Zitrusfrüchte aus Südafrika eingeführt. Dies entspricht etwa einem Drittel der Gesamteinfuhr von Zitrusfrüchten in die EU; dabei machen Apfelsinen den höchsten Anteil aus.
Die nächsten Schritte
Die Maßnahmen werden in den nächsten Tagen von der Kommission angenommen. Sollten in den nächsten Monaten weitere Beschlagnahmen von Zitrusfrüchten erfolgen, die mit der Schwarzfleckenkrankheit verseucht sind, so werden die Maßnahmen noch einmal verschärft, und möglicherweise werden weitere Beschränkungen erlassen.
Hintergrund
Die Schwarzfleckenkrankheit ist eine schädliche Pilzkrankheit, die von Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa hervorgerufen wird. Sie befällt Zitrusfrüchte und verursacht hohe Verluste in der Zitrusfruchterzeugung, ist aber nicht auf den Menschen übertragbar.
Die getroffenen Maßnahmen gelten für die diesjährige Anbausaison und verstärken die Sicherheitsmaßnahmen, die bereits seit der letzten Anbausaison gelten. Sie wurden im Anschluss an die Einschränkungen getroffen, die seit November 2013 in der EU für Einfuhren von Zitrusfrüchten für die Anbausaison 2012-2013 galten und die nun abgelaufen sind.
Weitere Informationen über die EU-Vorschriften über Pflanzenschutz und Biosicherheit:
http://ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosafety/index_en.htm
http://ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosafety/legislation/emergency_control_measures_en.htm
(Europäische Kommission: ra)
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