21.10.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Beschränkt sich die Compliance bei ihren Programmen und Maßnahmen nur auf eigene Mitarbeiter, wird sie in diesem Kontext unwirksam sein
Das Bundeskartellamt hat ein neues Merkblatt zu der Beurteilung von Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle vorgelegt



21.10.14 - Ethikrat sieht Klärungsbedarf hinsichtlich künstlich erzeugter Keimzellen und Embryonen
Nach Einschätzung des Deutschen Ethikrates besteht zum Klonverbot zwar kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der durch die jüngsten Entwicklungen der Stammzellforschung ausgelöst würde. Allerdings sieht er Klärungsbedarf im Hinblick auf weitreichende ethische und rechtliche Fragen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit zwei möglichen Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken ergeben.
Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung ermöglichen die Herstellung von artifiziellen Keimzellen und Embryonen. Inwiefern diese Entitäten von den einschlägigen Gesetzen in Deutschland erfasst werden und welche ethischen und rechtlichen Herausforderungen sich durch die neuen technischen Möglichkeiten ergeben, erörtert der Deutsche Ethikrat in einer veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung. Im Mittelpunkt stehen mögliche neue Herausforderungen für das Klonverbot und ethische Fragen, die sich im Zusammenhang mit künstlichen Keimzellen ergeben.

21.10.14 - Europäische Kommission prüft geplante öffentliche Finanzierung von Volkswagen in Portugal
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Portugal geplante staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. Euro zugunsten von Volkswagen Autoeuropa, einer Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, für ein Investitionsvorhaben in Setúbal mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Mit der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens wird Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte hierzu: "Die Kommission befürwortet Beihilfen zur Förderung von Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass der Beitrag der Steuerzahler auf das zur Durchführung der betreffenden Investition und zur Behebung eines Marktversagens erforderliche Minimum begrenzt wird. Außerdem müssen wir bei staatlichen Beihilfen für Branchen, in denen Überkapazitäten oder andere strukturelle Probleme vorhanden sind, besonders wachsam sein, da derartige Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich verfälschen können."

21.10.14 - Einrichtung von Tarnfirmen dienen neben der gesetzlichen Auftragserfüllung auch zum Schutz der Mitarbeiter, Operationen und nachrichtendienstlichen Methoden des BfV
Um Tarnfirmen und Tarneinrichtungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie die Bundesregierung darin mit Blick auf das BfV ausführt, dient die Einrichtung von Tarnfirmen oder sonstigen Einrichtungen neben der gesetzlichen Auftragserfüllung auch zum Schutz der Mitarbeiter, Operationen und nachrichtendienstlichen Methoden des Bundesamtes.

21.10.14 - Bundeskartellamt: Neues Merkblatt "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999
Das Bundeskartellamt hat ein neues Merkblatt zu der Beurteilung von Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden."
Bei Zusammenschlüssen zwischen ausländischen Unternehmen stellt sich häufig die Frage, ob eine Fusionskontrolle in Deutschland durchgeführt werden muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen und das Vorhaben darüber hinaus hinreichende wettbewerbliche Auswirkungen auf Deutschland hat. Andernfalls besteht keine Anmeldepflicht.

21.10.14 - Compliance dritter Parteien - Unscharfe Grenzen zwischen Unternehmen und Umwelt
Die Grenzen zwischen Unternehmen und Umwelt verwischen zusehends. Freiberufler arbeiten eng mit Mitarbeitern zusammen, ein Partner vertreibt exklusiv die Unternehmensleistung in einem bestimmten Markt, der Sicherheitsdienst wird schon lange durch Externe wahrgenommen. Beschränkt sich die Compliance bei ihren Programmen und Maßnahmen nur auf eigene Mitarbeiter, wird sie in diesem Kontext unwirksam sein und die selbst gesteckten Ziele nicht erreichen.


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