20.11.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU ist der Ansicht, dass die Steuermaßnahmen Brasiliens den inländischen Herstellern einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen und gegen die WTO-Regeln verstoßen
Immer mehr Unternehmen übertragen einen Teil ihrer bisherigen Aktivitäten an die Masse der Internetnutzer, die sogenannte Crowd



20.11.14 - Cloud-basierte Lösung für die Baugruppenentwicklung: Aras integriert "IHS CAPS Universe"-Datenbank für Elektronikbauteile direkt in die "Aras PLM"-Plattform
Aras, Anbieterin von Enterprise Product Lifecycle Management (PLM)-Software, liefert ab sofort die neue Lösung "Aras Component Engineering". Mit dieser Anwendung wird die Recherchedatenbank "IHS CAPS Universe" in die "Aras PLM"-Plattform integriert. Ingenieure und Entwickler erhalten so direkten und sicheren Zugriff auf über 100 Millionen kommerzielle Elektronikbauteile. Aras Component Engineering wurde innerhalb einer Partnerschaft mit IHS entwickelt, einem führenden Anbieter von geschäftskritischen Informationen und Analysen. Die "IHS CAPS Universe" ist eine Datenbank für Elektronikbauteile mit Spezifikationen und Dokumenten zu mehreren hundert Millionen Komponenten von über 2.000 weltweiten Produzenten.

20.11.14 - EU fordert Einsetzung eines WTO-Panels wegen diskriminierender Steuern Brasiliens
Die Europäische Union ersuchte die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, in dem Streit über bestimmte diskriminierende Steuern Brasiliens zu entscheiden. Die EU ist der Ansicht, dass die Steuermaßnahmen Brasiliens den inländischen Herstellern einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen und gegen die WTO-Regeln verstoßen. Die EU bringt den Fall jetzt vor die WTO, weil sie wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen für brasilianische und europäische Unternehmen und Waren schaffen will. Brasilien erhebt in mehreren Wirtschaftszweigen hohe inländische Abgaben, beispielsweise in der Automobilindustrie, in der Informationstechnik sowie für Maschinen, die von der Industrie und Gewerbetreibenden eingesetzt werden.

20.11.14 - Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf einer Süßwarenmesse
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat darüber entschieden, ob allein schon aus der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf einer internationalen Süßwarenmesse folgt, dass das Produkt in der gleichen Aufmachung auch inländischen Verbrauchern angeboten wird. Die Klägerin vertreibt in Deutschland seit 1982 dünne Keksstangen, die zu etwa vier Fünfteln ihrer Gesamtlänge mit Schokolade umhüllt sind. Die Beklagte stellt nahezu identisch gestaltete Keksstangen her und vertreibt diese in der Türkei und anderen Ländern. Die Parteien verwenden Verpackungen, auf denen die jeweiligen Keksprodukte abgebildet sind.

20.11.14 - Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Hält der Versorgungsberechtigte die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers für unrichtig, muss er dies vor dem nächsten Anpassungsstichtag dem Arbeitgeber gegenüber wenigstens außergerichtlich geltend machen. Eine Klage, die zwar innerhalb dieser Frist bei Gericht eingeht, dem Arbeitgeber aber erst danach zugestellt wird, wahrt die Frist nicht. § 16 BetrAVG fordert einen tatsächlichen Zugang der Rüge beim Arbeitgeber innerhalb der Rügefrist.

20.11.14 - Mit Crowdsourcing können Unternehmen ihre Projekte flexibler umsetzen und mit externem Wissen bereichern
Crowdsourcing liegt im Trend. Ob Testkäufe in Filialen, Finanzierung von Projekten oder Einbindung von Kunden bei der Produktentwicklung: Immer mehr Unternehmen übertragen einen Teil ihrer bisherigen Aktivitäten an die Masse der Internetnutzer, die sogenannte Crowd. Die Unternehmen können sich so besser auf die Aufgabe konzentrieren, die Qualität ihrer Dienste und Produkte sicherzustellen. Wie diese neue Form der Arbeitsorganisation umgesetzt werden kann und welche Folgen sie hat, beschreibt ein neuer Leitfaden "Crowdsourcing". Er wurde vom Arbeitskreis Social Media des Bitkom mit Mitgliedern des Deutschen Crowdsourcing Verbands und weiteren Experten erstellt.


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