17.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Europäische Kommission hat auch die Vorschriften für die Prüfung nationaler Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet
Kritiker der TTIP-Verhandlungen sehen bei der dafür notwendigen Harmonisierung von Standards und Normen Nachteile für die Verbraucher und den Wettbewerb



17.07.14 - Die Interne Revision als Management Training Ground
Der vorliegende Beitrag analysiert die Personalstrategie des sog. Management Training Ground (MTG), die in der Internen Revision angewandt wird, um zukünftige Fach- und Führungskräfte durch eine mehrjährige Revisionserfahrung auszubilden und auf Managementpositionen vorzubereiten. Die zentrale Fragestellung im Rahmen der Untersuchung des Management Training Ground-Konzeptes besteht darin herauszufinden, ob die Nutzung der Revision als MTG zu "besseren" Führungskräften führt und somit letztendlich ein Wertbeitrag für das Unternehmen geschaffen wird. Auf dieser Grundlage werden im Rahmen des vorliegenden Beitrages mit dem MTG einhergehende Chancen und Herausforderungen für die Revision und das Unternehmen kritisch beleuchtet und beurteilt.

17.07.14 - Bundeskartellamt trifft Grundsatzentscheidung zum "Anzapfverbot" - Forderungen der Edeka gegenüber Lieferanten waren missbräuchlich
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Forderungen, die die Edeka Zentrale AG & Co. KG nach Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 gegenüber Lieferanten erhoben hat ("Hochzeitsrabatte"), missbräuchlich waren. Die Edeka hat durch eine Kombination von rückwirkenden Forderungen, dem Herausgreifen von besseren Einzelkonditionen von Plus im Wege des "Rosinenpickens" sowie die pauschale und unbegründete Forderung von erheblichen Sonderzahlungen gegen das sogenannte "Anzapfverbot" verstoßen.

17.07.14 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission verabschiedet überarbeitete Fassung der Leitlinien für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten
Im Zuge der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (SAM-Initiative) hat die Europäische Kommission auch die Vorschriften für die Prüfung nationaler Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet. Mit den neu gefassten Leitlinien soll sichergestellt werden, dass Beihilfen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, und dass sich die Investoren von in Schieflage geratenen Unternehmen an den Umstrukturierungskosten beteiligen, statt den Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen. Die Leitlinien gelten nur für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften. Die neuen Leitlinien werden am 1. August 2014 in Kraft treten.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte dazu: "Wir haben einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung der Beihilfenkontrolle vollzogen. Die neuen Vorschriften für Beihilfen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten stellen sicher, dass öffentliche Gelder nur dort eingesetzt werden, wo langfristig Arbeitsplätze und Know-how gerettet werden können, und erst dann, wenn die Unternehmenseigner ihren Anteil der Kosten übernommen haben."

17.07.14 - Abbau von Handelshemmnissen: Vor allem unterschiedliche Vorschriften und langwierige Zulassungsverfahren sowie fehlende Anerkennungen von Standards würden Unternehmen den US-Marktzugang erschweren
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika wollen mit TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) einen gemeinsamen Markt schaffen. "Dieses Abkommen ist das größte seiner Art und führt dadurch zum weltgrößten Binnenmarkt", sagte Gitta Connemann (CDU) in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft unter ihrer Leitung. Der Abbau von Handelshemmnissen, um den Warenaustausch zwischen den USA und der EU zu erleichtern, soll die Wirtschaft beleben und zu mehr Arbeitsplätzen führen. Kritiker der Verhandlungen sehen bei der dafür notwendigen Harmonisierung von Standards und Normen Nachteile für die Verbraucher und den Wettbewerb. Durch die angestrebte Angleichung wird eine Absenkung des Niveaus von Rechten und Regeln befürchtet.

17.07.14 - EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Mit Beschluss vom 5. Juni 2014 (XI R 31/09) hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorgelegt.
1. In der Sache ging es zum einen um die Höhe des Vorsteuerabzugs im Jahr 2004 aus Baukosten sowie aus laufenden Kosten für ein Wohn- und Geschäftshaus, mit dem die Klägerin sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze ausführte.
Da in diesen Fällen der Vorsteuerabzug nur zulässig ist, soweit die von einem Unternehmer bezogenen Eingangsleistungen (hier Baumaterial, Handwerkerleistungen etc.) für steuerpflichtige Ausgangsumsätze (hier: Vermietungsumsätze) verwendet werden, müssen die insgesamt angefallenen Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgeteilt werden. Seit der Einfügung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist dabei eine Aufteilung nach dem Verhältnis der (voraussichtlichen) steuerpflichtigen zu den steuerfreien Ausgangsumsätzen (sog. "Umsatzschlüssel") nur noch nachrangig zulässig.
Die Klägerin ermittelte die abziehbaren Vorsteuern für das Streitjahr 2004 - wie in den Vorjahren - nach dem Umsatzschlüssel. Das Finanzamt (FA) legte dagegen der Vorsteueraufteilung den (für die Klägerin ungünstigeren) Flächenschlüssel zugrunde.


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