17.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Heben sich Allgemeine Geschäftsbedingungen von üblichen juristischen Standardformulierungen ab, können sie urheberrechtlichen Schutz genießen - Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Az. 6 U 193/08)
"Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, schützt die europäischen Verbraucher seit zehn Jahren vor gefährlichen Non-Food-Produkten
17.04.14 - Fraud Act 2006: Unternehmensstrafbarkeit, Prävention und Reaktion - zugleich ein Überblick über Deferred Prosecution Agreements nach englischem Recht
In England, Wales und Nordirland ansässige Unternehmen fallen unter den Fraud Act 2006 und können eines Betruges schuldig sein. Dies ist dann der Fall, wenn dem Unternehmen das strafrechtlich relevante Verhalten einer oder mehrerer Personen zugerechnet wird. die Strafverfolgungsbehörden verfolgen die Unternehmen strafrechtlich, wenn eine Verurteilung realistisch erscheint und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Implementierung eines effektiven Compliance-Systems kann die Strafverfolgung verhindern.
17.04.14 - Gesetze sollen auf Folgen für die digitale Wirtschaft geprüft werden
Deutschland soll in den nächsten Jahren zum digitalen Wachstumsland Nr. 1 werden. Das ist das Ziel einer IT-Strategie, die der Hightech-Verband Bitkom vorgelegt hat. Kern der IT-Strategie ist ein Aktionsplan mit rund 90 Einzelmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem die Mobilisierung von Wachstumskapital für Start-ups, Investitionen in den weiteren Breitbandausbau, die Förderung von Industrie 4.0 sowie Verbesserungen in den Bereichen Sicherheit und Datenschutz. "Bitkom kann die Bundesregierung bei ihren ambitionierten Plänen für eine Digitale Agenda unterstützen", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Branche hat Vorschläge erarbeitet, mit denen wir Bundesregierung und Bundestag Anregungen geben wollen." Ziel müsse sein, bis zum Sommer den Entwurf für die Digitale Agenda abzuschließen. Das Bitkom-Papier zur IT-Strategie wurde von mehr als 200 Experten entwickelt.
In seiner IT-Strategie benennt Bitkom drei große Handlungsfelder: die digitale Wirtschaft, Intelligente Netze sowie Vertrauen und Sicherheit. Kempf: "Es muss darum gehen, Deutschland als Anbieter von ITK-Lösungen weltweit zu einem Spitzenstandort zu machen, zu einem echten IT-Hotspot." Des Weiteren müssten Intelligente Netze in die Fläche gebracht und ein Höchstmaß an Vertrauen und Sicherheit geschaffen werden.
Um Deutschland zu einem führenden IT-Standort zu machen, schlägt Bitkom drei Maßnahmenblöcke vor: Erstens die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den IT-Mittelstand und Global Player, u.a. durch die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung sowie zweitens die dauerhafte Sicherung des Fachkräftebedarfs durch eine die Innovationspolitik unterstützende Bildungs- und Zuwanderungspolitik. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels schlägt der Bitkom u.a. vor, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern zur Unterstützung von Hochschulen und Schulen aufzuheben. Zunächst aber müsse der Aufbau eines Ökosystems rund um wachstumsstarke Tech-Startups vorangetrieben werden.
17.04.14 - OLG Köln-Urteil: Urheberrecht gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heben sich Allgemeine Geschäftsbedingungen von üblichen juristischen Standardformulierungen ab, können sie urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Az. 6 U 193/08). Darauf weist die D.A.S. Rechtsschutzversicherung jetzt hin. Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde, bei dem ein Unternehmen für seinen Auftritt bei einem Online-Auktionshaus die von einem Anwalt ausgearbeiteten Geschäftsbedingungen eines Konkurrenten kopiert hatte.
Wer im Internet Geschäfte machen will – und sei es nur durch den nebenberuflichen Verkauf von Waren per Online-Auktion – hat viele rechtliche Pflichten. Dazu gehören die Impressumspflicht sowie diverse weitere Informationspflichten. Oft übernehmen gerade kleinere Unternehmen und Selbstständige einfach die Informationen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anderer Anbieter – häufig in der Annahme, dass für ein größeres Unternehmen wahrscheinlich ein Anwalt die entsprechenden Formulierungen ausgearbeitet hat und diese damit rechtssicher sind.
17.04.14 - Bei offenen Forderungen die Solidarhaftung von Ehegatten prüfen
Im Elektrofachgeschäft von Herrn A. klingelt das Telefon. Hausfrau B. bittet dringend um die Reparatur ihrer Waschmaschine, da es ohne die in ihrem 4-köpfigen Haushalt nicht geht. A. nimmt den Auftrag an, erscheint am nächsten Tag in der Wohnung der Familie B. und repariert erfolgreich die Waschmaschine. Frau B. freut sich und A. stellt ihr als Auftraggeberin eine Rechnung. Es kommt aber kein Geld. Unternehmer A. mahnt Frau B. wiederholt an. Es kommt immer noch kein Geld. Frau B. erklärt Herrn A. schließlich, sie sei Hausfrau ohne Einkommen und lebe ausschließlich vom Einkommen des Ehemannes. Eine Zahlung von ihr käme daher nicht in Betracht. A. ärgert sich und ist mit seinem Latein am Ende. Ein Freund rät ihm, sich an einen Anwalt oder ein Inkassobüro zu wenden.
"Der Rat des Freundes ist genau richtig gewesen", so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Sind die eigenen Bemühungen, Forderungen erfolgreich einzuziehen, vergebens, sollte man nicht zögern, sich umgehend kompetente Hilfe zu holen. Welcher Unternehmer hätte gewusst, dass hier eine Mithaftung des Ehemannes von Frau B. nach § 1357 BGB – Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs – in Betracht kommt?” Dass Frau B. ohne Einkommen ist, muss den Unternehmer dann nicht weiter beunruhigen.
17.04.14 - Europas Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte sorgt seit zehn Jahren für mehr Verbrauchersicherheit
"Rapex", das EU-System zum raschen Informationsaustausch, schützt die europäischen Verbraucher seit zehn Jahren vor gefährlichen Non-Food-Produkten. Im Jahr 2013 haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt 2364 Mal interveniert; dies bedeutet einen Anstieg um 3,8 Prozent im Vergleich zu 2012. Damit setzt sich der Trend fort, der seit dem Start von Rapex im Jahr 2003 zu beobachten ist.
"Rapex zeigt, dass Europa wachsam ist und sich für die Sicherheit unserer 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Das Schnellwarnsystem ist Ausdruck einer erfolgreichen Zusammenarbeit von nationalen Behörden und EU-Institutionen zum Wohl unserer Bürger. Das zehnjährige Bestehen von Rapex beweist, dass die Durchsetzungsbehörden der Zusammenarbeit bei der Gewährleistung eines sichereren Binnenmarktes eine immer größere Bedeutung beimessen", sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik.
Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sich gegenseitig über Non-Food-Produkte informieren. Das System hat die Aufgabe, rasch Informationen über potenziell gefährliche Produkte und über nationale Durchsetzungsmaßnahmen zu verbreiten. Auf diese Weise lassen sich Produkte, die eine Gefahr für Verbraucher darstellen, schneller aufspüren und vom EU-Markt nehmen.
Seit seiner Gründung im Jahr 2003 verzeichnet Rapex einen ununterbrochenen und stetigen Anstieg bei den eingegangenen Warnmeldungen und bei den daraufhin ergriffenen Maßnahmen. Heute erhält und verschickt Rapex jährlich über 2000 Meldungen; im Jahr 2003 waren es nur rund 200.
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