EU-Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit
Eisenbahnsicherheitsvorschriften: Europäische Kommission verklagt Österreich beim Gerichtshof
Durch das Versäumnis, die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, wird der Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen oder -genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu überprüfen
(16.04.14) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, seine innerstaatlichen Vorschriften mit der europäischen Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in Einklang zu bringen. Die Richtlinie 2004/49/EG hat zum Ziel, die Sicherheit der Eisenbahnen in der Europäischen Union zu erhöhen und den Marktzugang für Eisenbahnverkehrsdienste zu verbessern. Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass in allen Mitgliedstaaten eine Sicherheitsbehörde sowie eine Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen eingerichtet wird und gemeinsame Grundsätze für das Management sowie die Regelung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit festgelegt werden.
Durch das Versäumnis, die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, wird der Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen oder -genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu überprüfen. Außerdem hat Österreich nicht dafür gesorgt, dass Unfälle und Störungen – insbesondere solche, die unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt hätten – durch die unabhängige Untersuchungsstelle ordnungsgemäß untersucht werden können. Dies könnte zu einer Gefährdung von Eisenbahnfahrgästen führen und behindert die Schaffung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt.
Hierzu erklärte Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und für Verkehr zuständiger EU-Kommissar: "Eine der wichtigsten Aufgaben der EU besteht darin, im Interesse der Bahnreisenden in allen Mitgliedstaaten einheitliche Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Diese Standards sorgen auch für fairen Wettbewerb zwischen allen Eisenbahnunternehmen auf dem Binnenmarkt."
Ziel der EU-Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit ist es, Anforderungen für das Eisenbahnsystem – einschließlich des sicheren Managements von Infrastruktur und Verkehrsbetrieb -, die Aufgaben und Zuständigkeiten von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern sowie die Untersuchung von Unfällen festzulegen.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 30. April 2006. Die Kommission hatte Österreich bereits im Juni 2013 aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorschriften nachzukommen. Das heutige Vorgehen der Kommission steht im Einklang mit dem Ziel der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Eisenbahnsicherheitsvorschriften in vollem Umfang einhalten. (Europäische Kommission: ra)
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