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EU-Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit


Eisenbahnsicherheitsvorschriften: Europäische Kommission verklagt Österreich beim Gerichtshof
Durch das Versäumnis, die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, wird der Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen oder -genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu überprüfen

(16.04.14) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, seine innerstaatlichen Vorschriften mit der europäischen Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in Einklang zu bringen. Die Richtlinie 2004/49/EG hat zum Ziel, die Sicherheit der Eisenbahnen in der Europäischen Union zu erhöhen und den Marktzugang für Eisenbahnverkehrsdienste zu verbessern. Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass in allen Mitgliedstaaten eine Sicherheitsbehörde sowie eine Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen eingerichtet wird und gemeinsame Grundsätze für das Management sowie die Regelung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit festgelegt werden.

Durch das Versäumnis, die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, wird der Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen oder -genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu überprüfen. Außerdem hat Österreich nicht dafür gesorgt, dass Unfälle und Störungen – insbesondere solche, die unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt hätten – durch die unabhängige Untersuchungsstelle ordnungsgemäß untersucht werden können. Dies könnte zu einer Gefährdung von Eisenbahnfahrgästen führen und behindert die Schaffung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt.

Hierzu erklärte Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und für Verkehr zuständiger EU-Kommissar: "Eine der wichtigsten Aufgaben der EU besteht darin, im Interesse der Bahnreisenden in allen Mitgliedstaaten einheitliche Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Diese Standards sorgen auch für fairen Wettbewerb zwischen allen Eisenbahnunternehmen auf dem Binnenmarkt."

Ziel der EU-Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit ist es, Anforderungen für das Eisenbahnsystem – einschließlich des sicheren Managements von Infrastruktur und Verkehrsbetrieb -, die Aufgaben und Zuständigkeiten von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern sowie die Untersuchung von Unfällen festzulegen.

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 30. April 2006. Die Kommission hatte Österreich bereits im Juni 2013 aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorschriften nachzukommen. Das heutige Vorgehen der Kommission steht im Einklang mit dem Ziel der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Eisenbahnsicherheitsvorschriften in vollem Umfang einhalten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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