17.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Kauf einer Versicherung soll in Zukunft einfacher werden und mit weniger Risiken behaftet sein, fordert das Europaparlament
Der importierende Einzelhandel hat mit deutlichen Worten die Entscheidung des EU-Parlaments kritisiert, die Reform des Anti-Dumping-Rechts abzulehnen
17.03.14 - Nach Ansicht der Grünen bleibt der geplante Bankenrestrukturierungsfonds weit hinter den Erwartungen zurück
Der geplante europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) soll spätestens Anfang 2015 und damit zeitnah zur Europäischen Bankenaufsicht (SSM) eingerichtet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag. Auch der Bankenabwicklungsfonds müsse möglichst direkt zum Start des Bankenabwicklungsmechanismus zur Verfügung stehen. Außerdem müsse eine Beteiligung privater Gläubiger als Bedingung für das Eingreifen des Abwicklungsfonds festgeschrieben werden. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass kleine Banken und Sparkassen mit eigenen Institutssicherungssystemen nicht doppelt belastet werden. Dagegen sollen größere Institute stärker herangezogen werden.
Die Fraktion kritisiert, dass die Einigung der Finanzminister im EcoFin-Rat vom 18. Dezember 2013 hinter den Erfordernissen eines funktionierenden, einheitlichen Abwicklungsmechanismus zurückbleibe. So sehe die Einigung unter anderem vor, dass ein zukünftiges Abwicklungsgremium erst 2016, und damit über ein Jahr, nachdem die Europäische Zentralbank mit ihrer Aufsicht beginnt, starten soll.
17.03.14 - Springer/Funke – Programmzeitschriften: Gespräche mit dem Bundeskartellamt über Abgabe verschiedener Titel
Das Bundeskartellamt bestätigt, dass eine vorläufige Einschätzung zu dem Vorhaben der Funke-Mediengruppe (FMG), die Programmzeitschriften der Axel Springer SE "Hörzu", "Funk Uhr", "TV Digital" und "TV Neu" zu erwerben, zugestellt hat. Die beteiligten Unternehmen haben nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 22. April 2014. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass auf dem Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften ein aus vier Anbietern bestehendes marktbeherrschendes Oligopol besteht. Außer Springer und FMG geben in Deutschland nur noch zwei andere Verlage Programmzeitschriften heraus: der Heinrich Bauer Verlag (u.a. tv Hören und Sehen, tv 14) und Hubert Burda Media (u.a. TV Spielfilm).
Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken. Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes, würde dies zu einer Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols führen. Zur Lösung der wettbewerblichen Probleme haben die Beteiligten die Veräußerung verschiedener Programmzeitschriftentitel vorgeschlagen. Allerdings ist der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht ausreichend.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Gespräche mit den Beteiligten über die Abgabe bestimmter Programmzeitschriften sind noch nicht abgeschlossen. Die Unternehmen haben nun auch in schriftlicher Form unsere vorläufige Bewertung des Vorhabens erhalten. Das ist ein wichtiger Verfahrensschritt - auch für die Fortsetzung der Gespräche. Eine Lösung der wettbewerblichen Probleme ist aus unserer Sicht nach wie vor möglich. Hier besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf."
17.03.14 - Wer Versicherungen vertreibt, sollte in Zukunft selbst gegen Klagen wegen beruflicher Fahrlässigkeit versichert sein
Der Kauf einer Versicherung soll in Zukunft einfacher werden und mit weniger Risiken behaftet sein, fordert das Europaparlament. Die EU-Abgeordneten stimmten über Änderungsanträge zu einer geplanten Reform der EU-Regeln ab, die festlegen, welche Informationen Versicherungsvertreter ihren Kunden liefern müssen. Der Entwurf der Europäischen Kommission wurde von den EU-Abgeordneten in entscheidenden Punkten verändert: beim Verkauf von Lebens- und Sachversicherungen sollen in Zukunft für alle Versicherungsfirmen und Makler gleiche Bedingungen herrschen. Auch müssen alle Anbieter ihren Kunden gleiche Informationen zur Verfügung stellen.
Bevor potenzielle Käufer einen Vertrag unterzeichnen, müssen ihnen ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen klare und leicht verständliche Ausführungen zur Art der Versicherung, die mit dem Vertrag einhergehenden Verpflichtungen, die versicherten und ausgeschlossenen Risiken, mögliche Zahlungsmethoden und die Kosten.
Die Käufer müssen ebenfalls über die Gesamt-Vertragssumme informiert werden, inklusive Beratung und Dienstleistungsentgelte. Versicherungsmakler müssen darüber hinaus ihre Identität und Kontaktdaten offenbaren und auf mögliche Interessenskonflikte hinweisen. Die EU-Staaten würden von den Versicherungsmaklern auch verlangen, jegliche Art von Provisionen und Gebühren offenzulegen.
Alle Versicherungsmakler sollten sich bei einer Behörde oder Institution ihres Landes registrieren lassen, heißt es im Text weiter. Auch müssten sie auf die korrekte Ausbildung ihrer Angestellten achten, damit diesen den Wünschen der Kunden tatsächlich gerecht werden können.
17.03.14 - Entschlosseneres Vorgehen in Deutschland nötig: Transparency fordert Verschärfung der Anti-Geldwäscherichtlinie der EU
Transparency International Deutschland begrüßt die Ergebnisse des Berichts "OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries - Challenges and Opportunities". Hierin verweist die OECD auf die verheerenden Folgen von illegalen Finanzflüssen für Entwicklungs- und Schwellenländer, die Schätzungen zufolge die Mittel aus öffentlicher Entwicklungshilfe und Investitionen weit übersteigen. Die Ergebnisse des Berichts wurden am 26. Februar 2014 im Rahmen einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) organisierten Konferenz diskutiert.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, mahnte in ihrem Konferenzbeitrag an, dass der Kampf gegen illegale Finanzströme nur durch ein entschiedeneres Vorgehen gewonnen werden könne: "Einerseits müssen organisierte Kriminalität und Korruption in Entwicklungsländern effektiver bekämpft werden. Andererseits müssen die OECD-Länder sowohl als Empfänger als auch als Absender von Geldtransfers wirkungsvollere Antworten finden, um illegale Finanzströme zu unterbinden."
Konkreten Handlungsbedarf für Deutschland sieht Müller im Bereich der Geldwäsche: "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Abstimmung des Europäischen Parlaments für eine Verschärfung der Anti-Geldwäscherichtlinie auf EU-Ebene zu unterstützen. Die bislang nicht verpflichtende Offenlegung von wirtschaftlichen Eigentümern in allen Mitgliedstaaten ist ein Schlupfloch in den bestehenden Vorschriften. Öffentliche Register auf nationaler Ebene sind ein überfälliger Schritt." Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Einführung eines Unternehmensstrafrechts, die Schließung rechtlicher Lücken bei der Geldwäscheregulierung im Nicht-Finanzsektor sowie bei gesetzlichen Regelungen zum Hinweisgeberschutz.
17.03.14 - Strafzölle: Deutscher Handel kritisiert EU-Parlament
Der importierende Einzelhandel hat mit deutlichen Worten die Entscheidung des EU-Parlaments kritisiert, die Reform des Anti-Dumping-Rechts abzulehnen. "Offensichtlich setzen die Abgeordneten angesichts der Wirtschaftskrise auf die Abschottung der Märkte", sagte Jan Eggert, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands AVE, heute in Brüssel. "Das ist aber genau der falsche Schritt." Der AVE gehören importierende Einzelhändler wie Metro, Lidl, C&A und Rewe an, aber auch Markenunternehmen wie adidas, Puma oder Esprit.
Seit über zwei Jahren wird unter dem Stichwort "Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente" in Brüssel und den EU-Mitgliedsländern darüber beraten, wie das geltende Anti-Dumping-Recht reformiert werden kann. Das aktuell geltende Recht stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1979 und gilt als völlig veraltet. "Der Welthandel und seine Warenströme haben sich in den letzten drei Jahrzehnten grundlegend verändert", so Eggert. "Dass Strafzölle immer noch auf Grundlage eines Gesetzes aus den siebziger Jahren verhängt werden, ist im Grunde skandalös."
17.03.14 - Anlageberatung von Privatkunden – Aufgaben einer Compliance-Organisation
Mit dem Beitrag wird die Artikelserie "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden ZIR-Ausgaben 2013 – fortgesetzt. Gesetzliche und regulatorische Vorgaben – u. a. zurückgehend auf die Finanzmarktkrise – richten ein besonderes Augenmerk auf die Anlageberatung von Privatkunden. Die Autoren geben einen detaillierten Überblick über die einzelnen Anforderungen und erläutern die wesentlichen Begrifflichkeiten sowie Parameter (beispielsweise für die Klassifizierung der Kunden oder die Qualifikation der Mitarbeiter). Gleichzeitig werden die Anforderungen auf die wichtigsten Prozessschritte in der Anlageberatung projiziert und dabei die gesetzlichen und regulatorischen Quellen angegeben.
Die nahezu 20 Jahre andauernden Bestrebungen, europaweit einheitliche Normen für Wohlverhaltensregelungen bei Wertpapiertransaktionen zu schaffen, führten im Jahr 2007 zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (FRUG). Hiermit waren insbesondere wesentliche Änderungen der Aufklärungspflichten im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes sowie deren Dokumentation verbunden.
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