Compliance im Versicherungswesen
Wer Versicherungen vertreibt, sollte in Zukunft selbst gegen Klagen wegen beruflicher Fahrlässigkeit versichert sein
Versicherungskäufer müssen in Zukunft über die Gesamt-Vertragssumme informiert werden, inklusive Beratung und Dienstleistungsentgelte
(17.03.14) - Der Kauf einer Versicherung soll in Zukunft einfacher werden und mit weniger Risiken behaftet sein, fordert das Europaparlament. Die EU-Abgeordneten stimmten über Änderungsanträge zu einer geplanten Reform der EU-Regeln ab, die festlegen, welche Informationen Versicherungsvertreter ihren Kunden liefern müssen. Der Entwurf der Europäischen Kommission wurde von den EU-Abgeordneten in entscheidenden Punkten verändert: beim Verkauf von Lebens- und Sachversicherungen sollen in Zukunft für alle Versicherungsfirmen und Makler gleiche Bedingungen herrschen. Auch müssen alle Anbieter ihren Kunden gleiche Informationen zur Verfügung stellen.
Bevor potenzielle Käufer einen Vertrag unterzeichnen, müssen ihnen ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen klare und leicht verständliche Ausführungen zur Art der Versicherung, die mit dem Vertrag einhergehenden Verpflichtungen, die versicherten und ausgeschlossenen Risiken, mögliche Zahlungsmethoden und die Kosten.
Die Käufer müssen ebenfalls über die Gesamt-Vertragssumme informiert werden, inklusive Beratung und Dienstleistungsentgelte. Versicherungsmakler müssen darüber hinaus ihre Identität und Kontaktdaten offenbaren und auf mögliche Interessenskonflikte hinweisen. Die EU-Staaten würden von den Versicherungsmaklern auch verlangen, jegliche Art von Provisionen und Gebühren offenzulegen.
Alle Versicherungsmakler sollten sich bei einer Behörde oder Institution ihres Landes registrieren lassen, heißt es im Text weiter. Auch müssten sie auf die korrekte Ausbildung ihrer Angestellten achten, damit diesen den Wünschen der Kunden tatsächlich gerecht werden können.
Wer Versicherungen vertreibt, sollte in Zukunft selbst gegen Klagen wegen beruflicher Fahrlässigkeit versichert sein. Der Versicherungsschutz sollte mindestens 1.250.000 Euro betragen.
Makler, die die Produkte anderer Versicherungsunternehmen vertreiben, sollten gemeinsam einen Garantiefonds schaffen, der Mittel im Wert von 4 Prozent aller jährlich eingenommenen Prämien enthält. Aus diesem Fonds sollten Kunden entschädigt werden, deren Versicherer fällige Prämien oder Schadenssummen nicht zahlen kann.
Wird eine Versicherung im Paket mit anderen Dienstleistungen oder Produkten verkauft, sollten Kunden die Möglichkeit haben, die Bestandteile gemeinsam oder getrennt zu kaufen. Auch müssten die Informationen über Kosten und Risiken für jeden Bestandteil des Gesamtpakets einzeln aufgelistet werden. (Europäisches Parlament: ra)
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