09.10.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit der High Speed Event Logging-Lösung können IT-Events verschiedener Formate vollständig erfasst und für die weitere Analyse, nach kundenspezifischer Filterung, bereitgestellt werden
Mobbing im Internet ist unter Jugendlichen ein verbreitetes Phänomen



09.10.14 - Transparenz im Gesundheitswesen – der neue FSA-Kodex
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie ist nach wie vor verbesserungswürdig. Der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) verfolgt seit seiner Gründung im Jahr 2004 das Ziel, eine rechtlich und ethisch einwandfreie sowie transparente Zusammenarbeit zwischen Angehörigen der Fachkreise sowie der pharmazeutischen Industrie zu fördern und erforderlichenfalls auch sanktionsbewehrt einzufordern. Zur weiteren Stärkung dieser Transparenz hat der FSA zur Ergänzung seiner bereits bestehenden Verbandskodizes am 27.11.2013 einen weiteren Kodex beschlossen.

09.10.14 - Compliance und Sicherheitsanforderungen erfordern heute, dass Unternehmen alle IT-Events aufzeichnen
Das Münchener IT-Unternehmen für Monitoring und Performance-Steigerung NetDescribe stellt mit dem High Speed Logging Gateway ein neues Familienmitglied aus der "Event2Log"-Produktpalette vor. Mit der High Speed Event Logging-Lösung können IT-Events verschiedener Formate vollständig erfasst und für die weitere Analyse, nach kundenspezifischer Filterung, bereitgestellt werden. Compliance kann so schneller und unkomplizierter erreicht werden.
Compliance und Sicherheitsanforderungen erfordern heute, dass Unternehmen alle IT-Events aufzeichnen. Das Datenvolumen steigt jedoch aufgrund von immer umfangreicheren und komplexeren IT-Umgebungen seit Jahren exponentiell – und das über alle Branchen hinweg. Unternehmen stehen deshalb zunehmend vor der schwierigen Aufgabe, alle relevanten Daten sowohl aufzunehmen als auch für spätere Analysen zu speichern. Wichtigste Informationsquelle zur Durchführung einer Fehleranalyse und zur Dokumentation für die Compliance sind Log Files. Sie werden von allen relevanten Komponenten der Infrastruktur erzeugt und für einen gewissen Zeitraum vorgehalten. Doch insbesondere in komplexen oder verteilten Infrastrukturen stoßen herkömmliche Lösungen bei der Aufnahme und Speicherung der vielen Log-Dateien in unterschiedlichen Formaten an ihre Grenzen.

09.10.14 - 14 Prozent der 10- bis 18-Jährigen sind im Internet gemobbt worden
Jeder siebte Jugendliche (14 Prozent) im Alter von 10 bis 18 Jahren ist im Internet gemobbt worden. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Bitkom hervor. In absoluten Zahlen entspricht das rund einer Million Fälle. "Mobbing im Internet ist unter Jugendlichen ein verbreitetes Phänomen. Die Folgen können dramatisch sein und bis zum Suizid reichen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. In den unterschiedlichen Altersgruppen variieren die Werte laut Umfrage leicht: Unter den 10- bis 12-Jährigen sind bereits 9 Prozent Opfer von Cybermobbing oder Beleidigungen geworden. Unter den 13- bis 15-Jährigen sind es 16 Prozent und unter den 16- bis 18-Jährigen 15 Prozent. Mädchen sind mit einem Anteil von 15 Prozent etwas häufiger betroffen als Jungen mit 13 Prozent.
Im Zusammenhang mit Mobbing im Internet machen die Jugendlichen weitere unangenehme Erfahrungen. So geben 10 Prozent der Jugendlichen von 10 bis 18 Jahren an, dass über sie im Internet Lügen verbreitet worden sind. Bei den 16- bis 18-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 16 Prozent. 4 Prozent der 10- bis 18-Jährigen sagen, dass jemand peinliche Fotos von ihnen im Internet veröffentlicht hat (16 bis 18 Jahre: 9 Prozent). Das Spektrum der Gehässigkeiten im Web reicht von subtilen Formen wie dem Ausschluss aus bestimmten Chat-Gruppen bis zur Gründung so genannter Hass-Webseiten, die nur dem Ziel dienen, eine bestimmte Person zu beleidigen oder schlecht zu machen. Rohleder sagt: "Im Gegensatz zu Hänseleien in der Schule können sich die Betroffenen dem Cybermobbing kaum entziehen. Die Angriffe verfolgen sie über Smartphone und Computer an fast jeden Ort."

09.10.14 - Jährlich mehr als 300 Millionen Euro Schaden durch ineffiziente Due Diligence
Das Geschäft mit komplexen Transaktionen floriert wieder. Laut einer Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) erreichten Zukäufe in Deutschland im ersten Halbjahr dieses Jahres den höchsten Wert seit Ende der Finanzkrise 2008. Auch der Immobilienmarkt boomt. Doch wenn Finanztransaktionen, wie gewerbliche Immobiliengeschäfte, Mergers & Acquisitions und syndizierte Kredite, ineffizient durchgeführt werden, entstehen hohe Mehrkosten. Nach Angaben des Secure Cloud-Anbieters Drooms liegt der Schaden durch ineffiziente Due Diligence-Prüfungen europaweit bei mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr.

09.10.14 - Mindestlohn-Vorgaben bei Vergabe in NRW teilweise europarechtswidrig: Stadt Dortmund hätte Bieter mit polnischem Nachunternehmer berücksichtigen müssen
Vorgaben für einen Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten nicht für Bewerber, die den Auftrag vollständig in einem EU-Mitgliedstaat durchführen lassen. Die Stadt Dortmund durfte daher die deutsche Bundesdruckerei bei einer Ausschreibung nicht unberücksichtigt lassen, weil deren polnischer Nachunternehmer iNCO das im NRW-Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) vorgeschriebene Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro nicht zusichern wollte. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: C-549/13) entschieden.
Die Luxemburger Richter stellten klar, dass die Vorgabe eines Mindestentgelts außerhalb von allgemein verbindlichen Tarifverträgen bzw. des Arbeitnehmerentsendegesetzes, das sich an deutschen Lebenshaltungskosten orientiert, für einen Auftrag, der nicht in Deutschland ausgeführt werden muss, nicht erforderlich ist. Im entschiedenen Fall ging es um die Digitalisierung von Akten und die Datenkonvertierung des Dortmunder Bauordnungsamtes. Ob die Regelung auch europarechtswidrig ist, wenn es um Aufträge geht, die nur in Deutschland ausgeführt werden können, brauchte der EuGH dagegen nicht abschließend entscheiden.


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