25.01.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bitkom hat den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen gefordert
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen Pro7Sat1 und RTL sowie gegen zwei verantwortliche Personen verhängt



25.01.13 - Rundfunkbeitrag ersetzt die Rundfunkgebühr: Bitkom fordert Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen
Bitkom hat den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen gefordert. "Weil mit immer mehr Geräten wie Tablet Computern, Smartphones oder auch Spielekonsolen über das Internet Fernsehprogramme empfangen werden können, war eine Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr bei Privatpersonen überfällig", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. Zugleich werde damit der Kontrollaufwand – die Suche nach sogenannten "Schwarzsehern" – und damit die Bürokratie reduziert. "Allerdings erscheint der geplante Beitrag in Höhe von 17,98 Euro je Wohnung zu hoch.

25.01.13 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Onlineverkaufsangebot eines Kfz-Händlers ist virtueller Verkaufsraum und daher ist Nennung der CO2-Emission erforderlich
Auf ein Urteil im Bereich des Wettbewerbsrechts machte die Kanzlei volke2.0 aufmerksam. Ein Wettbewerbsverein hatte ein Onlineverkaufsangebot eines Kfz-Händlers beanstandet. Dieser hatte auf einer Onlineverkaufsplattform für Kraftfahrzeuge einen Neuwagen angeboten, ohne die erforderlichen Angaben der CO2-Effizienzklasse zu nennen oder grafisch darzustellen. Diese Angaben sieht der Gesetzgeber jedoch eindeutig bei der Bewerbung als Information für den Verbraucher vor, damit dieser über die "Umweltfreundlichkeit" eines Kraftfahrzeugs informiert wird.

25.01.13 - Bei der Einführung der Verschlüsselung von digitalen FreeTV-Programmen wurden wettbewerbswidrige Absprachen getroffen
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen Pro7Sat1 und RTL sowie gegen zwei verantwortliche Personen verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben. Außerdem verpflichten sich die beiden Sendergruppen, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nicht davon umfasst ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.

25.01.13 - Mit dem Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll
Auch Blogs können durch das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschützt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. "Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein", führt die Regierung aus, "wenn es sich um redaktionell-technische Festlegungen journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung handelt, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen sind und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dienen".

25.01.13 - Thematisierung der Verkehrssicherungspflichten in Immobiliengesellschaften aus Sicht der Internen Revision
Aufgrund der umfangreichen Gesetzgebung und der fortlaufenden Weiterentwicklung des Richterrechts erhalten die Verkehrssicherungspflichten in Unternehmen der Immobilienwirtschaft eine stetig wachsende Bedeutung. Die Autoren legen anhand einer Checkliste die wesentlichen Themenfelder für die Prüfung von Verkehrssicherungspflichten (deliktsrechtliche Verhaltenspflichten zur Abwehr von Gefahrenquellen) vor.


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24.01.13 - Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes: Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite soll 1.800 Euro bezahlen, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigt

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