23.08.12 - Compliance- & Governance-Telegramm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung befasst
Am 1. August 2012 trat eine Rechtsänderung in Kraft, die nahezu alle Betreiber von deutschen Onlineshops betrifft: Die sogenannte "Button-Lösung" soll Verbraucher vor teuren Abofallen bei Internetkäufen schützen
23.08.12 - Antrag: Grünen-Fraktion will Mieter besser schützen
Die Kosten für die energetische Gebäudesanierung soll gerecht zwischen der Allgemeinheit, Eigentümern und Mietern verteilt werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag. Die Fraktion will dabei mittels mietrechtlicher Änderungen die finanzielle Belastung von Mietern begrenzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mietrechts (Kabinettsbeschluss vom 23. Mai 2012; Drucksache liegt noch nicht vor) verfehle ein klimafreundliches und zugleich sozial gerechtes Wohnen im Rahmen der Energiewende, schreibt die Fraktion im Vorwort ihres Antrags. Zudem lasse der Entwurf Antworten auf stattfindende "Verdrängungstendenzen und Gentrifizierungsprozesse" vermissen.
23.08.12 - Der BGH äußert sich zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung befasst. Die Klägerin, eine Leasinggesellschaft, und die Beklagte schlossen im November 2006 für die Dauer von 54 Monaten einen Leasingvertrag über einen Pkw Audi A6 Avant. Nachdem ab Juni 2009 die vereinbarten Leasingraten von monatlich 640 Euro ausgeblieben waren, kündigte die Klägerin mit Schreiben vom 3. September 2009 den Leasingvertrag fristlos und verwertete das Fahrzeug in der Folgezeit für 10.555 Euro. Die Beklagte widerrief am 22. Februar 2010 ihre Vertragserklärung.
23.08.12 - Neufassung des § 312g BGB führt mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen
Am 1. August 2012 trat eine Rechtsänderung in Kraft, die nahezu alle Betreiber von deutschen Onlineshops betrifft: Die sogenannte "Button-Lösung" soll Verbraucher vor teuren Abofallen bei Internetkäufen schützen. In der Praxis dürfte sie stattdessen ein erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber schaffen. Die Neufassung des § 312g BGB führt mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen. Ein Teil davon gilt als unproblematisch: So müssen Onlineshops künftig eindeutig ausweisen, wenn durch eine Bestätigung eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Ebenso muss bei Abonnements die Mindestlaufzeit angegeben werden.
23.08.12 - Telekommunikationsunternehmen kassieren mit Extra-Gebühren ab: vzbv und Verbraucherzentrale Berlin haben 23 Unternehmen abgemahnt
Viele Telekommunikationsunternehmen verlangen von ihren Kunden zu hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen. Auch Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag zahlen manche nicht oder nur gegen Zusatzentgelt aus. Zu diesem Ergebnis kommen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Berlin nach einer Prüfung zahlreicher Verträge. "Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken erst dann ändern, wenn sie juristisch dazu gezwungen werden", zieht Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), ein ernüchterndes Fazit aus der Prüfung zahlreicher Telekommunikations-Verträge. Nach zwei richtungsweisenden Urteilen für die Branche untersuchten die Juristen, wie andere Anbieter die Rechtsprechung zur fairen Kostengestaltung umsetzen.
23.08.12 - Piraten lehnen Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen auf 70 Jahre ab
Die Piratenpartei Deutschland lehnt den vom Justizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen ab. Laut Entwurf sollen die Schutzfristen von derzeit 50 um weitere 20 auf 70 Jahre angehoben werden. "Dieser Entwurf ist ein enormer Rückschritt und wird der modernen digitalen Gesellschaft nicht gerecht. Da die meisten Werke den Höhepunkt der Auswertung innerhalb der ersten vier bis acht Jahre erreichen, gibt es gar keinen Grund, die Schutzfristen für aufgenommene Werke auszudehnen, die so nur den Verwertern nutzen", so der Bundesbeauftragte für Urheberrecht, Bruno Kramm.
Meldungen vom Vortag
22.08.12 - Die Zukunft der Produktverantwortung: Die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) im Fokus einer Veranstaltung
22.08.12 - Solvency II-Compliance: Signifikanter, zusätzlicher Aufwand, um die existierenden Solvency II-Berichtswerkzeuge an die neuesten Anforderungen anzupassen
22.08.12 - Bereits kleine Mängel führen zur nachträglichen 1-Prozent-Regelung oder zur Lohnsteuernachzahlung
22.08.12 - Automatische Gesichtserkennung: Verfahren gegen Facebook wieder aufgenommen
22.08.12 - Die Professionalisierung der Internen Revision durch gezielte Aus- und Weiterbildung
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