Abschaffung des Leistungsschutzrechts
Internetnutzer gegen das Leistungsschutzrecht
Suchmaschinen sollten nicht an Verlage zahlen müssen – und umgekehrt
(23.12.14) - Im Streit um das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger nehmen die Internetnutzer eine klare Position ein. 85 Prozent der Internetnutzer in Deutschland lehnen es ab, dass die Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen an die Verlage bezahlen sollten. Gleichzeitig sollten aber auch die Verlage als Betreiber von Nachrichtenseiten nicht dafür zahlen, dass ihnen die Suchmaschinen über die entsprechenden Links Nutzer zuführen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Danach suchen 42 Prozent der Internetznutzer ausschließlich oder häufig in Suchmaschinen nach aktuellen News.
"Nachrichtenseiten im Internet bekommen einen Großteil ihrer Besucher über Suchmaschinen, was ihnen höhere Werbeerlöse verschafft. Beide Seiten profitieren voneinander", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Beratung im Bundestag. Im Plenum wird heute über einen von der Opposition eingebrachten Gesetzentwurf abgestimmt, der die Aufhebung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorsieht.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde im März 2013 nach intensiven Bundestagsdebatten und vehementem Gegenwind aus Wissenschaft und Wirtschaft mit einer knappen Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Inzwischen versucht die für die Wahrnehmung der Rechte eigens gegründete Verwertungsgesellschaft VG Media für Presseverlage Geld bei großen Anbietern von Suchmaschinen einzuklagen. In der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss Digitale Agenda haben sich neben der Bitkom-Vertreterin erneut alle weiteren geladenen Sachverständigen aus der Wissenschaft gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Rohleder: "Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bremst deutsche Suchmaschinen-Start-ups aus, schränkt den Informationsfluss im Internet ein und stößt auf gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Es sollte zügig abgeschafft werden."
Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung durchgeführt hat. Dabei wurden im September 1.019 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt.
(Bitkom: ra)
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