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Deregulierung der Glücksspielindustrie


Konferenz zum Thema der Deregulierungsmaßnahmen im Glücksspielsektor: Abhängig ist nicht der Bürger, sondern der Staat, weil er die Einnahmen aus den Steuern braucht
Experten begrüßten die Strategie der europäischen Union die staatlichen Monopole auf dem Glücksspielmarkt aufzubrechen


(06.07.07) – Ende Juni veranstaltete das Wiener Friedrich A.v. Hayek Institut eine Konferenz zum Thema "Europas Glückspielindustrie – im Zwiespalt zwischen sozialer Verantwortung und wachsenden Gewinnen". Die Experten aus den verschiedenen Disziplinen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen, diskutierten kontrovers über die soziopolitischen und die wirtschaftlichen Aspekte der Thematik und begrüßten die Strategie der europäischen Union die staatlichen Monopole auf dem Glücksspielmarkt aufzubrechen, um so den Boden für eine faire, transparente und verantwortliche privatwirtschaftliche Lösung zu bereiten.

"Glücksspiel ist so alt wie die Menschheit selbst", analysierte Dr. Barbara Kolm, Generalsekretärin des Hayek Instituts die Situation und gab zu bedenken, dass Verbote und staatliche Monopolisierungen die schlechteste Strategie, um gesellschaftlichen Phänomenen wie dem Glücksspiel zu begegnen. Die Verantwortlichen sollten ihre anachronistische Vorgehensweise in Frage stellen, die aus einer längst vergangenen Zeit kommt. Damals glaubte man noch, der Staat kann alle Probleme lösen, wenn man ihm nur genügend Macht gibt.

Einer der Referenten ging noch einen Schritt weiter und zeigte auf, dass der Staat nicht seine Bürger vor der Abhängigkeit vom Glücksspiel schützt, sondern selbst abhängig von den Einnahmen aus Steuern und den Staatsbetrieben ist. Es ist Zeit für eine Entziehungskur: Eine moderne und liberale Lösung ist gefragt, in der der Staat die Spielregeln festlegt und sich aus dem Spiel heraushält.

Sein Glück aufs Spiel zu setzen ist etwas zutiefst Menschliches. Es muss endlich von der anrüchigen Aura, die es durch die vielen Regelungen und Zwangsmaßnahen umgibt, befreit werden, um die wirklichen Herausforderungen im Bereich der Spielsüchtigen angehen zu können. Gerade die Industrie ist was dieses Thema betrifft Vorreiter. So unterstützen private Glücksspielanbieter Institute, damit die Forschung zur Glücksspielsucht vorangetrieben werden kann.

Oberarzt Dr. Poppe vom Anton Proksch Institut führte aus, dass gerade bei Jugendlichen ein stark erhöhtes Suchtpotential besteht. Hier waren sich alle anwesenden Beteiligten, dass dem Jugendschutz absoluter Vorrang zu geben ist. Dies ist aber nur möglich, wenn nicht mehr in dunklen Hinterzimmern gezockt wird, sondern klare Regelungen herrschen, die auch kontrollierbar sind.

"Wer die Spielregeln macht, sollte selbst nicht mitspielen dürfen, damit ein faires Spiel möglich ist", formulierte Dr. Kolm ihren Appell an die Politik und fügt hinzu, dass je einfacher die Spielregeln einer Wirtschaft sind, desto mehr Mitspieler die Möglichkeit haben sich zu beteiligen. Der Staat hat die Aufgabe jene zu schützen, die sich selbst nicht schützen können und jenen freies Handeln zu ermöglichen, die verantwortlich sind für Wohlstand und Weiterentwicklung einer Gesellschaft: die Unternehmerinnen und Unternehmer eines Landes. (Hayek Institut: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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