Rechtssicherheit für BCH-Mitglieder: OLG München hebt einstweilige Verfügung auf Verträge zwischen BCH und ZPÜ zur Urheberrechtsabgabe auf PCs werden umgesetzt - Beitritt zum BCH noch bis zum 03. Juni 2010 möglich
(14.05.10) - Der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München, das nun für Rechtssicherheit der BCH-Mitglieder gesorgt habe. Mit Urteil vom 29. April 2010 hat das Oberlandesgericht München seine auf Antrag des Zentralverbands Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) am 19. Februar 2010 gegen die ZPÜ und die VG Wort erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben.
Ziel des ZItCo sei es laut Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) gewesen, "den Verwertungsgesellschaften die Aufstellung eines Tarifs für die Vergütung für PCs nach §§ 54 ff. UrhG ohne vorherige Durchführung einer empirischen Untersuchung in einem Schiedsstellenverfahren zu untersagen".
Das BCH legt in einer Presseerklärung dar: "Bereits am 23. Dezember 2009 konnten der Bundesverband Computerhersteller (BCH) e.V. und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) eine Einigung über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für in Deutschland verkaufte PCs der Jahre 2002 bis 2010 erzielen.
Mit einer einstweiligen Verfügung hatte das Münchner Oberlandesgericht der ZPÜ untersagt, eine Tarifforderung für PC-Urheberabgaben zu veröffentlichen. Nach der Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch das Oberlandesgericht München am 29.04.2010 werden die Verträge umgesetzt.
Nach einer Vertragsanpassung ist der letzte Termin für einen möglichen Beitritt zum BCH und zu den mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelten Verträgen nun der 03. Juni 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt können interessierte Unternehmen Mitglied des BCH werden, der nach Marktanteilen bereits über 70 Prozent des deutschen PC-Marktes repräsentiert, und den Verträgen beitreten.
Aufgrund des Urteils des OLG München hat die ZPÜ die Tarife am 06.05.2010 veröffentlicht.
Der PC Gesamtvertrag zwischen der ZPÜ und dem BCH umfasst folgende vertragliche Regelungen: Für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 fällt laut Vertrag eine Abgabe von 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an. Diese Abgabensätze enthalten einen Rabatt gegenüber den veröffentlichten Tarifen. Zudem entrichten die Hersteller bzw. Importeure im Nachhinein Abgaben für Geräte, die zwischen 2002 und 2007 verkauft wurden. Im Rahmen einer separaten PC Vergleichsvereinbarung zahlen alle Mitglieder hierfür pro Computer 3,15 Euro für die Jahre 2002 und 2003 und für den Zeitraum von 2004 bis 2007 je 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Verträge markieren den Abschluss der mehrjährigen Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs. In der Folge werden alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern des BCH und den Verwertungsgesellschaften für beendet erklärt.
Die Mitglieder des BCH sehen diese Vereinbarung als Kompromiss an. Er ist hinnehmbar, weil er den Herstellern bzw. Importeuren nach langer Zeit der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten nun die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit gewährt. Für die Verbraucher in Deutschland wird der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stehen nach wie vor aus."
Der ZItCo e.V. kommentiert das Urteil des OLG München vom 29.4.2010 im Verfügungsverfahren ZItCo e.V. ./. ZPÜ u.a., Az. 6 WG 6/10, Berlin, 29. April 2010 (Bundesverband Computerhersteller: ra)
Bundesverband Computerhersteller: Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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