Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Zusammenbrüche von Kreditinstituten vermieden


Zwischenbilanz der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung: Deutsche Bankenrettung im internationalen Vergleich erfolgreich
Ende Dezember 2010 haben neun Banken Garantien des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Höhe von 64 Mrd. Euro in Anspruch genommen


(08.02.11) - Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) wurde im Oktober 2008 auf dem Höhepunkt der Finanzkrise errichtet. Das Restrukturierungsgesetz, welches zum Beginn des Jahres 2011 in Kraft trat, bedeutet eine Zäsur im Tätigkeitsfeld der FMSA vom Retten und Stabilisieren hin zum Restrukturieren. Künftig stehen neue Instrumente zur Verfügung, um systemrelevante Banken zu sanieren und zu restrukturieren.

Dabei stellt das neue Gesetz eine logische Weiterentwicklung der bisherigen Instrumente dar. War bisher die Annahme von Hilfsmaßnahmen ins Ermessen der Institute gestellt, können in Zukunft Restrukturierungsmaßnahmen von der Bankenaufsicht angeordnet werden. Mit der Bankenabgabe wird der Bankensektor zudem künftig an den Kosten einer möglichen Krise beteiligt. Somit sind Konstellationen ausgeschlossen, bei denen der Staat – letztlich zu Lasten des Steuerzahlers – nur reagieren, nicht aber rechtzeitig gestalten kann.

In den zwei zurückliegenden Jahren hat die FMSA im Zusammenspiel mit der Bundesregierung sowie weiteren beteiligten Institutionen einen maßgeblichen Beitrag geleistet, um die Folgen der Finanzkrise für die Finanzmärkte und damit indirekt für die Kreditversorgung der Realwirtschaft abzumildern. Um dieses Ziel zu erreichen, war es notwendig, einzelne systemrelevante Banken mit Eigenkapital und Garantien zu stützen bzw. im Falle der HRE vollständig zu übernehmen. Dies war ein politischer und finanzieller Kraftakt, der auch mit erheblichen Belastungen und Risiken für den Steuerzahler verbunden war. Doch nur so konnten wesentlich höhere Kosten für die Allgemeinheit vermieden werden.

Ende Dezember 2010 haben neun Banken Garantien des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Höhe von 64 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Auf dem Höchststand Anfang Oktober 2010 beliefen sich die an diese Institute gewährten Garantien noch auf 174 Mrd. Euro. Darüber hinaus unterstützt der SoFFin aktuell vier Banken mit Eigenkapital in Höhe von insgesamt 29 Mrd. Euro.

Seit der Novellierung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes im Juli 2009 konnten Banken zusätzlich Abwicklungsanstalten nutzen, um ihre Bilanzen zu entlasten. Auf diese Weise wurden die WestLB und die HRE stabilisiert. Zusätzlich haben auch die Bundesländer Banken mit Hilfe von Eigenkapital und Garantien unterstützt.

Der SoFFin und die Bundesländer stellten den deutschen Banken einen Hilfsrahmen in Höhe von ca. 21 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bereit. Damit liegt Deutschland nach einer Studie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom Juli 2009 etwa gleichauf mit Frankreich oder den USA. Ende 2009 stand diesem Hilfsvolumen ein Aufwand des SoFFin von 4,2 Mrd. Euro oder 0,2 Prozent des BIP gegenüber. Im internationalen Vergleich ist der Aufwand für die Bankenstabilisierung in Deutschland moderat. Zum Beispiel übersteigen in den USA allein die Belastungen für die mittlerweile verstaatlichten Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac den deutschen Aufwand um ein Vielfaches.

Eine abschließende Beurteilung der tatsächlich angefallenen Kosten der Rettungsprogramme wird erst nach Auslaufen aller Rettungsmaßnahmen möglich sein. Ein bloßer Vergleich der Kosten würde aber zu kurz greifen. In Deutschland gelang die Stabilisierung, anders als in anderen Staaten, ohne einen Bank-Run, ohne eine Überlastung des Staates und ohne soziale Verwerfungen. Auch Zusammenbrüche von Kreditinstituten konnten vermieden werden.

Nach dem Rezessionsjahr 2009 erholte sich die deutsche Wirtschaft in beeindruckender Schnelligkeit. Im Jahr 2010 betrug nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes das reale Wirtschaftswachstum 3,6 Prozent des BIP – eine noch vor einem Jahr unvorstellbare konjunkturelle Dynamik. Stärker als der Wachstumsbeitrag der Nettoexporte schlägt die günstige Entwicklung der Inlandsnachfrage zu Buche. Zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte hat nicht zuletzt die erfolgreiche Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland beigetragen. (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen