72 Stunden Zeit, um Behörden zu informieren
EU GDPR: Nur noch ein Jahr bis zum Inkrafttreten
Automatisierte Bedrohungserkennung, die sich überdies datenschutzgerecht einsetzen lässt
Ross Brewer, Vice President & Managing Director, EMEA bei LogRhythm
Wissen ist Macht – dieser Spruch passt auf seine ganz eigene Art in die Diskussion über die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Wenn das neue Regelwerk in genau einem Jahr im vollen Umfang in Kraft tritt, müssen Organisationen jederzeit erkennen können, ob und in welchem Maße ein Angriff auf ihre informationsverarbeitenden Systeme stattfindet und ob und in welchem Maße dabei personenbezogene Daten gefährdet sind. Ist ein Vorfall tatsächlich ernster Natur, haben die Betroffenen nur 72 Stunden Zeit, die zuständigen Behörden darüber zu informieren.
72 Stunden – das ist ein sehr enges Zeitfenster, wenn man bedenkt, wie lange laufende Angriffe heute in vielen Fällen noch unentdeckt bleiben. Darüber hinaus müssen die Organisationen aussagekräftige Informationen über das Geschehen vorweisen können: Wie groß ist der Vorfall, welche Systeme sind betroffen, welche nicht und in welchem Maße greifen die Sicherheitsmaßnahmen? Hinzu kommt, dass Intern im Fall der Fälle fundiert zu entscheiden ist, welche Details wirklich weiterzugeben sind. Zuviel preiszugeben oder zu wenig – beides wird zum Risiko.
Das Resultat all dessen lautet: Organisationen werden in Zukunft danach beurteilt, wie schnell sie einen Angriff aufdecken und wie gut sie darauf reagieren. Dass sie es langfristig komplett vermeiden können, Opfer einer Attacke zu werden, nimmt nämlich niemand mehr an – auch nicht die Behörden hinter der EU-DSGVO.
Bedrohungserkennung und Bedrohungsmanagement - die Domänen eines mit SIEM-Systemen ausgestatteten Security- Operations-Centern OCs – gehören vor diesem Hintergrund zu den wichtigsten Ansätzen, den zukünftigen Vorgaben des EU-Datenschutzes gerecht zu werden. In diesen Bereichen kann nur Automatisierung dabei helfen, den enormen Zeitdruck aufzufangen, den die Regeln der Meldepflicht für die SOC-Teams bedeuten.
Das Jahr bis zur endgültigen Umsetzung der Verordnung bietet gerade noch genug Zeit, sich mit einer guten Threat-Intelligence-Strategie organisatorisch und technisch so aufzustellen, dass die Sicherheitsteams in den Unternehmen der EU-DSGVO gelassen entgegensehen können.
Interessant ist dabei übrigens auch, dass die EU-DSGVO mit ihren genaueren Anforderungen an die technische Informationssicherheit für personenbezogene Daten wohl zwangsläufig dazu beitragen wird, dass die bisher nicht überall gut kooperierenden Spezialisten für IT-Sicherheit einerseits und Datenschutz andererseits in den Organisationen enger zusammenrücken werden – denn um ihre Arbeit gut zu machen, müssen sie in der Zukunft auf die gleichen Werkzeuge setzen. Das heißt erfreulicherweise auch: Automatisierte Bedrohungserkennung, die sich überdies datenschutzgerecht einsetzen lässt – dafür lässt sich ab jetzt auf gleich zwei unternehmensinterne Budgets zurückgreifen. (LogRhythm: ra)
eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 29.06.17
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