Datenschutz in sozialen Netzwerken


Bayern und Hessen fordern aus Verbraucherschutzsicht Änderungen an der geplanten EU-Datenschutz-Verordnung ein
Im Grundsatz begrüßten die beiden Verbraucherschutzministerinnen die Reform, soweit sie die Datenverarbeitung durch Unternehmen regelt


(22.03.12) - Bayern und Hessen fordern Anbieter von sozialen Netzwerken auf, bei den Voreinstellungen ihrer Systeme den bestmöglichen Datenschutz für den Verbraucher sicherzustellen. "Wir brauchen präzise Kriterien, damit Nachrichten und Fotos automatisch nur dem engsten Kreis zugänglich sind. Der Nutzer soll selbst entscheiden, wer seine Daten einsehen kann", forderten die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und ihre hessische Amtskollegin Lucia Puttrich.

Die geplanten EU-Datenschutz-Verordnung müssten dahingehend verbessert werden. Der Vorschlag der EU müsse überarbeitet werden, um einen wirksamen und modernen Datenschutz in Bezug auf die neuen Technologien und Anwendungen im Internet für den Verbraucher sicherzustellen, so die Ministerinnen. "Gerade in sozialen Netzwerken lauern für den Nutzer Gefahren", sagten die beiden Ministerinnen, die auch den Schutz von Minderjährigen nach dem Verordnungsvorschlag für unzureichend halten.

Im Grundsatz begrüßten die beiden Verbraucherschutzministerinnen die Reform, soweit sie die Datenverarbeitung durch Unternehmen regelt. "Die Datenschutz-Reform der aus dem Jahr 1995 stammenden Regelungen war mehr als überfällig. Sie ist der richtige Weg, um die Verbraucher in der multimedialen Welt zu schützen und trägt den heutigen Anforderungen Rechnung", so Puttrich und Merk. Positiv sehen sie, dass europäisches Datenschutzrecht künftig auch auf Unternehmen mit außereuropäischem Sitz angewandt wird. Dies beseitigt die Vollzugsprobleme mit den großen Internetakteuren wie Google und Facebook. "Damit das künftig geltende Recht aber auch durchgesetzt werden kann, bedarf es noch der entsprechenden zwischenstaatlichen Verträge. Hier ist die Kommission gefordert", betonten Merk und Puttrich.

Für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen äußerte die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Merk dagegen Zweifel, ob die EU überhaupt so weit in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreifen dürfe. Nach Merks Einschätzung sind die Regelungen nicht ausreichend abgestimmt auf die Bedürfnisse einer gut funktionierenden Justiz.

Nach Ansicht von Merk und Puttrich müsse zudem einer unkontrollierten Profilbildung vor allem im Internet effektiv entgegengetreten werden. "Das Recht der Verbraucher auf Vergessen muss gestärkt werden. Dazu ist es notwendig, die Einwilligung von Daten in der neuen Datenschutz-Verordnung grundsätzlich zeitlich zu befristen", so Merk und Puttrich. Beispielsweise dürfe die Datenübermittlung an Dritte zu Werbezwecken grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Personen zulässig sein. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen