Verbesserung des Verbraucherschutzes?
Die EU plant eine obligatorische Herkunftsbezeichnung für bestimmte importierte Konsumgüter - AVE sieht in "made in …" einen reinen Protektionismus
AVE kritisiert: Unnötige und protektionistische Maßnahme - Verbraucherschutz-Argument nur vorgeschoben
(28.10.10) - Die "Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels" (AVE) kritisiert die im EU-Parlament verhandelte Einführung einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung mit deutlichen Worten.
"Dies ist eine rein protektionistische Maßnahme", betonte Jan Eggert, AVE-Hauptgeschäftsführer. "Weder Verbraucher noch deren Verbände haben eine solche Kennzeichnung gefordert. Sie dient einzig den Partikularinteressen einer Minderheit südeuropäischer Hersteller, die damit ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern will."
Die EU-Kommission hatte auf Initiative italienischer Textil- und Schuhproduzenten eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung ("made in…") für Textilien und Schuhe vorsieht. Auch der für den internationalen Handel zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hatte dem Vorschlag kürzlich mit großer Mehrheit zugestimmt.
Die Befürworter des Gesetzes argumentieren mit einer notwendigen Verbesserung des Verbraucherschutzes. "Das Verbraucherschutz-Argument ist kühn und grenzt an Etikettenschwindel", kritisiert Eggert. "Warum ausgerechnet Schuhe und Textilien eine Herkunftskennzeichnung tragen sollen, andere Konsumgüter wie etwa Spielsachen, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte oder Sportartikel dagegen nicht, lässt sich mit Verbraucherschutz nicht vernünftig begründen."
Im Übrigen sei zweifelhaft, ob die geplante Kennzeichnung in der Praxis tatsächlich dem Verbraucher nützt. So darf sich etwa ein Schuh, dessen Sohle aus Albanien und dessen Oberteil aus Indien stammt, "made in Italy" nennen, wenn diese beiden Teile in Italien maschinell zusammengefügt wurden. "Eine solche Herkunftsbezeichnung dient eher der Irreführung als der Aufklärung der Verbraucher", sagt Eggert.
Darüber hinaus verursache eine Kennzeichnungspflicht beträchtliche Mehrkosten. Um Fälschungen vorzubeugen, müssten überdies Kontrollmechanismen eingeführt werden, was zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand bedeute.
"Das geplante Gesetz ist protektionistisch, unnötig, und es verursacht Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand, den letztlich der Verbraucher bezahlen muss", fasste Eggert zusammen. "Wir können den EU-Mitgliedsstaaten nur nachdrücklich empfehlen, den Entwurf äußerst kritisch zu prüfen." (AVE: ra)
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