Klebefleisch: Verbot statt Kennzeichnung


Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Reinheitsgebot: Verbot von Herstellungsverfahren sorgen, bei denen rohes Fleisch mittels Enzymen verklebt wird
Entschließung des Bundesrates bezieht sich auf den Entwurf für die EU-Lebensmittelinformationsverordnung


(26.10.10) - Als nicht ausreichend bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Entschließung des Bundesrates zum so genannten Klebefleisch. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, sich in der EU für eine klare Kennzeichnung einzusetzen.

Hintergrund ist ein entsprechender Verordnungsentwurf, für den das EU-Parlament im Juni in erster Lesung votiert hat. Der vzbv fordert dagegen ein Reinheitsgebot. "Wo Schinken drauf steht, muss auch Schinken drin sein", so Vorstand Gerd Billen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner müsse für ein Verbot von Herstellungsverfahren sorgen, bei denen rohes Fleisch mittels Enzymen verklebt wird.

Die Entschließung des Bundesrates bezieht sich auf den Entwurf für die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Dieser sieht vor, die betreffenden Produkte auf der Verpackungsvorderseite mit dem Hinweis "Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken" zu versehen. "Grundsätzlich ist klare Kennzeichnung eine gute Sache. Bei Qualitätsprodukten wie Rohschinken reicht dies aber nicht aus. Verbraucher haben hier zu Recht eine Qualitätserwartung, die erfüllt werden muss", erklärt Billen.

Nach massiver Kritik des vzbv und anderer Verbraucherverbände hatte das EU-Parlament im Mai dieses Jahres die Zulassung des Enzyms Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff gestoppt und dies mit einem erheblichen Irreführungspotential begründet. Es gibt jedoch noch andere Enzyme, die zur Herstellung von Klebefleisch eingesetzt werden können. Thrombin ist allerdings besonders für kleine Fleischstücke geeignet, wodurch das Täuschungspotential besonders groß ist.

Bis es zu einer gesetzlichen Klarstellung kommt, fordert der vzbv eine Selbstverpflichtung von Lebensmittelherstellern und -handel, auf Klebeverfahren mit Enzymen zu verzichten. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen