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Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa


Arbeitnehmerfreizügigkeit: Hilfe aus Osteuropa ab 1. Mai 2011 legalisiert
Häusliche Pflege: Fallstricke lauern, wenn die Haushaltshilfe nicht fest angestellt wird


(26.04.11) - Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigt, kann dies ab 1. Mai 2011 leichter und unbürokratischer tun als zuvor. Denn dann gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union auch für Bürger aus Polen, Ungarn, Tschechien und anderen osteuropäischen Staaten. Ausgenommen hiervon sind Rumänien und Bulgarien. Interessant ist diese neue Freizügigkeit für diejenigen, die eine Rundum-Betreuung für hilfebedürftige Angehörige suchen, zum Beispiel für Angehörige mit Demenz oder betagte Eltern. Was bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa zu beachten ist, damit das Arbeitsverhältnis legal ist, steht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Der bürokratische Aufwand, mit dem ab Mai Arbeitskräfte aus den osteuropäischen Staaten eingestellt werden können, sinkt deutlich. Was jetzt noch zu tun ist, erklärt Finanztest Schritt für Schritt – von der Anmeldung der Haushaltshilfe bei Einwohnermeldeamt und Krankenkasse über das Beantragen einer Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur bis zum Abführen der Sozialversicherungsbeiträge. Die Kosten für eine fest eingestellte Haushaltshilfe liegen nach Schätzungen zwischen 1.500 und 2.000 Euro im Monat.

Fallstricke lauern, wenn die Haushaltshilfe nicht fest angestellt wird. Das geht zum Beispiel über deutsche Vermittlungsfirmen, die den Kontakt zu Haushaltshilfen herstellen. Ein ausländisches Unternehmen "entsendet" dann die Haushaltshilfe nach Deutschland. Das ist aber meist nur dann rechtlich sauber, wenn die Firmen eine "Verleihererlaubnis" der Bundesagentur für Arbeit haben.

Besonders heikel ist die Situation, wenn die Helferinnen im EU-Ausland als Selbstständige gemeldet sind. Das ist in der Branche zwar verbreitet – aber riskant. Denn der Zoll geht von "Scheinselbstständigkeit" aus, da die Helferin bei einem alten Menschen einzieht und ihre Arbeit kaum selbst bestimmen kann. Und dann drohen der Familie, die die Helferin beschäftigt, ein Bußgeld und schlimmstenfalls ein Strafverfahren.

Der ausführliche Artikel "Häusliche Pflege" ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht. (Stiftung Warentest: ra)

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