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Risikomanagement beim Finanzamt


Automatisiertes Verfahren zur gleichmäßigen und gesetzmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern
Der Bundesrechnungshof (BGH) lässt an diesem Verfahren in seinen "Bemerkungen 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes" kein gutes Haar


(20.03.10) - Auch in der Finanzverwaltung werden verstärkt Managementtheorien eingesetzt. Es sollen alle Steuererklärungen in einem EDV-gestützten Prüfverfahren auf die Richtigkeit geprüft werden, und das bei dem mehr als kompliziertem deutschen Steuerrecht. Es sind berechtigte Zweifel an der Durchführbarkeit anzumelden. Darauf weist jetzt der Steuerberater Günter Zielinski hin.

Nach der Abgabenordnung hat das Finanzamt die Aufgabe Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln und dabei alle bedeutsamen Umstände, auch zu Gunsten der Steuerpflichtigen, zu berücksichtigen (§ 88 Abgabenordnung).

Da dies in einem Massenverfahren wie der Einkommensteuerveranlagung nicht möglich ist, hat der Gesetzgeber dem Bundesfinanzministerium seit dem Jahr 2009 die Möglichkeit eröffnet automatisierte Verfahren zur gleichmäßigen und gesetzmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern einzusetzen.

Diese Möglichkeit hat das Bundesfinanzministerium genutzt und ein maschinelles Risikomanagement eingeführt. Dieses Projekt, das verwaltungsintern "RMS Veranlagung 2.0" genannt wird, sollte zum 1. Februar 2010 bundeseinheitlich eingeführt werden. Dieses Einführungsdatum wird aber nicht eingehalten - längst nicht alle Sachbearbeiter haben den Zugang zu der notwendigen Software. Jetzt wird beim Bundesfinanzministerium von einer flächendeckenden Einführung im 2. Halbjahr 2010 ausgegangen.

Das maschinelle Risk Management ist wie folgt geplant: Die eingehenden Steuererklärungen, soweit sie nicht schon elektronisch eingereicht werden, werden EDV-mäßig erfasst. Nach der Erfassung der Daten aus der Steuererklärung wird eine Prüfberechnung durchgeführt. Ergeben sich keine Auffälligkeiten oder größere Abweichungen zu den Vorjahren wird sofort ein Steuerbescheid erteilt. Diese Steuererklärung wird nicht weiter geprüft und nur noch abgelegt.

Ergeben sich Auffälligkeiten, so bekommt der Sachbearbeiter einen Hinweis und geht diesem Hinweis nach. Es wird aber nur dieser Hinweis bearbeitet, nicht die gesamte Steuererklärung.

Der Bundesrechnungshof lässt an diesem Verfahren in seinen "Bemerkungen 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes" kein gutes Haar. Sein Fazit: Das maschinelle RMS verletzt wichtige Besteuerungsgrundlagen. Der Untersuchungsgrundsatz und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung werden nur unzureichend beachtet.

Der Bundesrechnungshof sieht die Gefahr von großen Steuerausfällen, da falsche Eintragungen in der Steuererklärung nicht mehr entdeckt werden. Wie das FAP-Institut für Steuerfragen in Hamburg in einer Studie festgestellt hat, sind unvollständige Steuererklärungen viel häufiger.

Insbesondere Arbeitnehmer erstellen die Steuererklärungen mit Hilfe von EDV-Programmen selber oder sind Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein. Aus Unkenntnis werden viele rechtliche Möglichkeiten nicht ausgenutzt und nicht in den Steuererklärungen geltend gemacht.

Das Bundesfinanzministerium nimmt durch die falschen oder unvollständigen Eintragungen in den Steuererklärungen nach groben Schätzungen mehr als 2 Milliarden Euro zuviel ein. Dies ist der Beitrag des "kleinen Mannes" zur Sanierung des Bundeshaushaltes.(Steuerberater Günter Zilinski: ra)

Steuerberater Zielinski: Kontakt und Steckbrief

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