In Russland gibt es jetzt die OOO
Mehr Rechtssicherheit für Investoren in Russland: GmbH-Reform stärkt Joint Ventures
Kein Ausweichen mehr in andere Rechtsordnungen nötig - Russische Partner können nicht mehr von heute auf morgen "davonlaufen"
(28.01.09) - Russland erhöht die Rechtssicherheit für ausländische Investoren. Eine Reform der russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (entsprechend der russischen Bezeichnung kurz "OOO" - "Obschtschestvo s Ogranitschennoj Otwetstwennostju") erklärt Joint-Venture-Verträge erstmals für zulässig und lässt eine Beschränkung des Austrittsrechts von Gesellschaftern zu.
"Indem er Schwachstellen ausbessert, zeigt der russische Gesetzgeber, dass er ein offenes Ohr für die Kritik an Teilen des russischen Gesellschaftsrechts hat – ein wichtiges Signal für das Vertrauen in Russland als Investitionsstandort", sagt Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz in Moskau. Am 1. Juli tritt die Reform in Kraft.
Nach bisherigem Recht ist unklar, ob Joint-Venture-Verträge und deren wichtigste Klauseln zulässig und damit vor Gericht durchsetzbar sind. Das führte dazu, dass viele Unternehmen Joint-Venture-Verträge einem anderen Recht unterstellten oder die Joint-Venture-Gesellschaft von vornherein in einer anderen Rechtsordnung gründeten. "Ausschlaggebend für diese Verbesserung war sicher auch der Wettbewerb der Rechtsordnungen", meint Mundry. In Deutschland bewog das Vordringen der englischen Limited den Gesetzgeber zu einer Reform der GmbH.
Das nach bisherigem Recht zwingende Austrittsrecht der Gesellschafter aus der OOO wird abgeschafft. In der Satzung können aber Bestimmungen zum Austritt vereinbart werden. Das jederzeitige Austrittsrecht war einer der wesentlichen Gründe, weshalb für Joint Venture die geschlossene Aktiengesellschaft oft der OOO vorgezogen wurde.
"Dieses Recht konnte dazu führen, dass einem ausländischen Investor der russische Partner von heute auf morgen davonlief und deshalb das Unternehmen von Moskau bis Wladiwostok neu aufgebaut oder aber abgewickelt werden musste", sagt Mundry. Solche Risiken können jetzt minimiert werden. (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)
Meldungen: EU und Europa
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Schwachstellen in Lieferketten beseitigen
Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
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Keine vorgetäuschten Preisnachlässe
Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.
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Aktionsplans zur Kapitalmarktunion
Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.
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Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche
Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.
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Meldung der Kompensationspflichten
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.