Verwendung biometrischer Daten beenden
Verbot biometrischer Massenüberwachung: Kommission registriert neue Bürgerinitiative
Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative "Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachung" zu registrieren. Die Organisatoren der Bürgerinitiative fordern die Kommission auf, einen Rechtsakt vorzuschlagen, "um die wahllose und willkürliche Verwendung biometrischer Daten dauerhaft zu beenden". Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Nach der Registrierung der Bürgerinitiative können die Organisatoren innerhalb der nächsten sechs Monate damit beginnen, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von sechs Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.
Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission Rechtsakte vorzulegen.
Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme
(1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
(2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und
(3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission insgesamt 76 Initiativen registriert und 26 abgelehnt, da diese die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 04.03.21
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