Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Leuchtmittel-Skala


Neue EU-Vorschrift: Übersichtlichere EU-Energielabel für Leuchtmittel seit dem 1. September 2021
Die neue Skala ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klassen A und B erreichen und Raum für künftige, noch effizientere Produkte bleibt



Seit dem 1. September 2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen für Lampen und andere Leuchtmittel die neuste Version des weithin anerkannten EU-Energielabels, das Verbrauchern in der EU dabei helfen soll, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Dieser Schritt folgt auf die erheblichen Verbesserungen in Sachen Energieeffizienz in diesem Sektor in den letzten Jahren, die dazu geführt haben, dass immer mehr "Lichtquellen" (wie Glühlampen und LED-Module) die Klassen A+ und A++ der aktuellen Kennzeichnungsskala erreicht haben. Die wichtigste Änderung besteht in der Rückkehr zu einer übersichtlicheren Skala von A bis G.

Die neue Skala ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klassen A und B erreichen und Raum für künftige, noch effizientere Produkte bleibt. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, fallen ab jetzt typischerweise in die Klassen C oder D. Die Label werden eine Reihe neuer Elemente aufweisen wie z. B. einen QR-Code, der zu einer EU-weiten Datenbank führt, wo die Verbraucher/innen weitere Einzelheiten zu dem Produkt finden können.

Damit vorhandene Lagerbestände abgebaut werden können, ist ein Zeitraum von 18 Monaten vorgesehen, in dem Produkte mit dem alten Label in Geschäften noch verkauft werden dürfen. Im Online-Handel müssen die alten Label jedoch innerhalb von 14 Arbeitstagen durch die neuen Label ersetzt werden.

Am 1. März 2021 wurde bereits eine neue Skala für das Energielabel von vier anderen Produktkategorien (Kühlschränke und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte sowie andere externe Bildschirme) eingeführt. Aufbauend auf EU-Ökodesign-Vorschriften arbeitet die Europäische Kommission zurzeit auch an der Aktualisierung der Label für Wäschetrockner, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, Kochgeräte, Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlschränke, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter sowie Festbrennstoffkessel und zieht die Einführung neuer Energielabel für Solarmodule in Erwägung.

Hintergrund
Die Beleuchtungstechnik entwickelt sich immer weiter, so dass auch immer mehr Energie eingespart werden kann. LED-Module, die für fast alle Anwendungen die energieeffizienteste Beleuchtungstechnik überhaupt sind, haben sich auf dem EU-Markt schnell durchgesetzt. Ihr Anteil an den verkauften Lampen stieg von 0 Prozent im Jahr 2008 auf 22 Prozent im Jahr 2015. Die durchschnittliche Energieeffizienz von LED vervierfachte sich von 2009 bis 2015 und die Preise sanken erheblich. 2017 kostete eine typische LED-Lampe für den Hausgebrauch 75 Prozent weniger und eine typische LED-Lampe für Bürogebäude 60 Prozent weniger als noch 2010.

2020 wurden in der EU schätzungsweise ca. 1500 Millionen Lichtquellen verkauft, aber diese Zahl dürfte auf 600 Millionen im Jahr 2030 zurückgehen – dies entspricht einem Rückgang von 60 Prozent –, obwohl die Zahl der eingesetzten Lichtquellen um mehr als 17 Prozent steigen wird. Dies ist auf die höhere Energieeffizienz und vor allem die längere Lebensdauer von LED-Lichtquellen zurückzuführen. Der durchschnittliche Privathaushalt in der EU kaufte 2010 jährlich sieben Lichtquellen, 2020 hingegen nur noch vier, und 2030 wird es Projektionen zufolge nur noch weniger als eine sein.

Aus der Folgenabschätzung der Kommission zu den neuen Vorschriften geht hervor, dass bis 2030 dank der Änderungen jährlich 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent eingespart werden können, was ohne EU-Ökodesign-Maßnahmen nicht möglich wäre. Diese 7 Millionen Tonnen kommen zu den 12 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent hinzu, die bereits durch die 2009 und 2012 verabschiedeten Vorschriften erzielt wurden.

Die Energieeffizienzklassen für das neu skalierte Label wurden im Anschluss an ein gründliches und vollständig transparentes Konsultationsverfahren, bei dem die Interessenträger und die Mitgliedstaaten in allen Phasen eng einbezogen wurden, und nach Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament vereinbart und den Herstellern mit den neuen Vorschriften von 2019 mitgeteilt. Gemäß der Rahmenverordnung wird in den kommenden Jahren für weitere Produktgruppen wie Wäschetrockner, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, Kochgeräte, Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlschränke, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter sowie Festbrennstoffkessel eine neue Skala festgelegt.

Das EU-Energielabel ist als Kennzeichnung für Haushaltsprodukte wie Lampen, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen weithin anerkannt und hilft den Verbraucher/innen seit mehr als 25 Jahren, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen. Bei einer EU-weiten (Eurobarometer-)Umfrage im Jahr 2019 bestätigten 93 Prozent der Befragten, dass sie das Label kennen, und 79 Prozent versicherten, es habe ihre Kaufentscheidung beeinflusst. Zusammen mit harmonisierten Mindesteffizienzanforderungen ("Ökodesign-Anforderungen") dürften die EU-Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung zu einer Verringerung der jährlichen Verbrauchsausgaben um einen zweistelligen Milliardenbetrag führen und gleichzeitig zahlreiche weitere Vorteile für die Umwelt sowie für die Hersteller und Einzelhändler mit sich bringen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.10.21
Newsletterlauf: 03.12.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen