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Kein Risiko für die Gesundheit


EU-Kommission genehmigt zehn gentechnisch veränderte Organismen
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel



Die Europäische Kommission hat nach gründlicher Prüfung sieben gentechnisch veränderte Organismen (GVO) genehmigt. Konkret handelt es sich um drei Maissorten, zwei Sorten Soja und je eine Sorte Ölraps und Baumwolle. Für drei weitere GVO (zweimal Mais und einmal Ölraps) hat sie die Zulassung erneuert. Alle Zulassungen betreffen die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln; keine dieser Genehmigungen umfasst den Anbau der betroffenen Organismen in der EU. Die Zulassungen sind zehn Jahre lang gültig. Alle Produkte, die aus diesen genetisch veränderten Organismen hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Die zehn GVO haben ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle EU-Mitgliedstaaten hatten das Recht, sich im Ständigen Ausschuss und anschließend im Beschwerdeausschuss zu äußern.

Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Diese wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.

Die Liste der zugelassenen GV-Pflanzen und der genaue Geltungsbereich der betreffenden Zulassungen kann im EU-Register der in Lebens- und Futtermitteln zugelassenen GVO. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 12.11.21


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