Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit


Titandioxid soll als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 verboten werden
Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit



Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid (E171) als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Titandioxid wird als Farbstoff in einer Reihe von Produkten wie Kaugummi, Gebäck, Nahrungsergänzungsmitteln, Suppen und Brühen verwendet. "Die Sicherheit unserer Lebensmittel und die Gesundheit unserer Verbraucher sind nicht verhandelbar. Heute handeln wir entschlossen und auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse mit unseren Mitgliedstaaten, um das Risiko einer in Lebensmitteln verwendeten Chemikalie zu beseitigen", so Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Dieses kommt zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

Das ist insbesondere so, weil Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität, also der Fähigkeit von chemischen Substanzen, genetisches Zellmaterial zu verändern, nicht ausgeschlossen werden können. Der Rat und das Europäische Parlament haben bis Ende des Jahres Zeit, um Einspruch zu erheben. Ansonsten wird der Text Anfang 2022 in Kraft treten. Dann beginnt eine sechsmonatige Auslaufphase, nach der ein vollständiges Verbot für Lebensmittel gelten wird. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 12.10.21
Newsletterlauf: 13.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen