Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geschmacksmusterschutz


Geistiges Eigentum: Neue Vorschriften sollen gewerbliche Muster und Modelle schneller verfügbar, billiger und berechenbarer machen
Gewerbliche Muster und Modelle: Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters




Die EU-Kommission stellt überarbeitete Vorschriften vor, durch die der Schutz gewerblicher Muster und Modelle in der gesamten EU kostengünstiger, schneller und berechenbarer wird. Ein gewerbliches Muster oder Modell stellt das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses dar, das durch seine Linien, Konturen oder Formen gekennzeichnet ist. Mit den Vorschlägen für eine überarbeitete Verordnung und Richtlinie über gewerbliche Muster und Modelle werden der bestehende Rahmen für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die parallelen nationalen Geschmacksmusterregelungen, die vor 20 Jahren geschaffen und harmonisiert wurden, modernisiert.

Die überarbeiteten Vorschriften sollen dazu beitragen, die Innovationsbedingungen für Unternehmen weiter zu verbessern. Gleichzeitig wird mit den Vorschriften auch ein ausgewogenerer Ansatz für den Geschmacksmusterschutz eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass Geschmacksmuster für Ersatzteile reproduziert werden können, was den Verbrauchern mehr Auswahl bei der Reparatur komplexer Produkte wie insbesondere Autos bietet.

Die beiden Vorschläge sollen für Folgendes sorgen:

>> Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters:
Durch die neuen Vorschriften wird der Schutz des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters insbesondere für einzelne Designer und KMU leichter zugänglich, effizienter und erschwinglicher, da es einfacher wird, Geschmacksmuster in einer Anmeldung darzustellen (z. B. durch die Einreichung von Videodateien) oder mehrere Geschmacksmuster in einer Anmeldung zu kombinieren, und indem die Gebühren für die ersten zehn Jahre des Schutzes gesenkt werden.

>> Harmonisierung der Verfahren und Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Gestaltungssystemen: Der neue Rahmen zielt darauf ab, eine größere Komplementarität zwischen den Vorschriften zum Schutz von Mustern und Modellen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu gewährleisten, z. B. in Bezug auf Anforderungen an die Eintragung von Geschmacksmustern oder die Vereinfachung der Vorschriften für die Nichtigerklärung eingetragener Geschmacksmuster. Dies wird dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in ganz Europa zu schaffen.

>> Erlaubnis der Reproduktion von Original-Geschmacksmustern zum Zweck der Reparatur komplexer Produkte: Durch die Aufnahme einer EU-weiten "Reparaturklausel" in die Geschmacksmusterrichtlinie werden die neuen Vorschriften dazu beitragen, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu öffnen und zu stärken. Dies ist besonders wichtig hinsichtlich der Kfz-Reparaturbranche, wo es in allen EU-Ländern rechtlich möglich sein sollte, identische Karosserieteile zur Reparatur zu reproduzieren ("must-match"-Regelung), um das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen. Die vorgeschlagene "Reparaturklausel" sollte unmittelbar nur für künftige Geschmacksmuster gelten, während Geschmacksmuster, für die bereits Schutz gewährt wurde, während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren geschützt bleiben sollten.

Hintergrund
Die Vorschläge folgen auf den im November 2020 angenommenen Aktionsplan für geistiges Eigentum, in dem die Kommission angekündigt hat, die EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz im Anschluss an die erfolgreiche Reform des EU-Markenrechts zu überarbeiten. Vorangegangen war eine umfassende Bewertung des Geschmacksmusterschutzes, die ergab, dass die Regelungen für den Geschmacksmusterschutz in der EU zwar insgesamt gut funktionieren, es jedoch Mängel gibt, die behoben werden müssen. Außerdem hatten Interessenträger, der Rat und das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, die Rechtsvorschriften über gewerbliche Muster und Modelle in der EU zu modernisieren und weiter zu harmonisieren. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 16.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen