Fokussierung auf einen "personenbezogenen Ansatz"
Coronavirus: Europäische Kommission schlägt intensivere Koordinierung für einen sicheren Personenverkehr innerhalb der EU vor
Aktualisierung der EU-Ampelkarte sowie ein vereinfachtes Verfahren für eine "Notbremse"
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eingeführten Vorschriften zur Koordinierung eines sicheren und freien Personenverkehrs in der EU zu aktualisieren. Seit dem Sommer ist ein deutlicher Anstieg der Impfquote zu verzeichnen, und das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde erfolgreich eingeführt und bislang mehr als 650 Millionen Mal ausgestellt. Gleichzeitig entwickelt sich das Infektionsgeschehen in der EU weiter, weshalb einige Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergreifen und beispielsweise Booster-Impfungen vorsehen. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren schlägt die Kommission eine stärkere Fokussierung auf einen "personenbezogenen" Ansatz für Reisemaßnahmen sowie einen Standardzeitraum von neun Monaten nach der ersten Impfserie, in dem Impfzertifikate anerkannt werden, vor.
Der Zeitraum von neun Monaten berücksichtigt die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für die Verabreichung von Booster-Impfungen ab einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten und sieht einen zusätzlichen Zeitraum von drei Monaten vor, um sicherzustellen, dass die nationalen Impfkampagnen entsprechend angepasst werden können und die Bürger Zugang zu Booster-Impfungen haben.
Darüber hinaus schlägt die Kommission eine Aktualisierung der EU-Ampelkarte sowie ein vereinfachtes Verfahren für eine "Notbremse" vor.
Ferner schlägt die Kommission vor, die Vorschriften für Reisen aus Drittstaaten in die EU zu aktualisieren.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte hierzu: "Seit Beginn der Pandemie setzt sich die Kommission umfassend für Lösungen ein, mit denen der freie Personenverkehr auf sichere und koordinierte Weise sichergestellt werden kann. Angesichts der jüngsten Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse schlagen wir eine neue Empfehlung vor, die noch vom Rat anzunehmen ist. Auf der Grundlage unseres gemeinsamen Instruments, des digitalen COVID-Zertifikats der EU, das zu einem echten Standard geworden ist, gehen wir zu einem "personenbasierten" Ansatz über. Unser Hauptziel ist es, EU-weit abweichende Maßnahmen zu vermeiden. Dies gilt auch für die Frage der Booster-Impfungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Virus leisten werden. Neben weiteren Maßnahmen sieht unser Vorschlag vor, dass sich der Rat auf eine Standard-Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate, die nach der ersten Impfserie ausgestellt werden, verständigt. Dies wird für die kommenden Monate und die Aufrechterhaltung des sicheren Personenverkehrs von entscheidender Bedeutung sein."
Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: "Das digitale COVID-Zertifikat der EU und unser koordinierte Ansatz bei den Reisemaßnahmen haben erheblich dazu beigetragen, dass wir einen sicheren Personenverkehr gewährleisten können, bei dem der Schutz der öffentlichen Gesundheit oberste Priorität hat. Mehr als 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung sind mittlerweile geimpft, aber dies reicht nicht aus. Es gibt immer noch zu viele Menschen, die nicht geschützt sind. Damit jeder möglichst sicher reisen und leben kann, müssen wir dringend deutlich höhere Impfquoten erreichen. Außerdem müssen wir unsere Immunität durch Booster-Impfungen stärken. Unter Berücksichtigung der ECDC-Leitlinien und um einerseits den Mitgliedstaaten die Anpassung ihrer Impfkampagnen und andererseits den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Booster-Impfungen zu ermöglichen, schlagen wir einen Standard-Anerkennungszeitraum für Impfzertifikate vor. Gleichzeitig müssen wir alle weiterhin nachdrücklich dazu anhalten, die Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auch künftig einzuhalten. Unsere Masken brauchen wir nach wie vor."
Die wichtigsten Aktualisierungen des von der Kommission vorgeschlagenen einheitlichen Rahmens für Reisemaßnahmen innerhalb der EU betreffen Folgendes:
Fokussierung auf einen "personenbezogenen Ansatz": Für Personen, die über ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen, sollten grundsätzlich keine zusätzlichen Beschränkungen wie Test- und Quarantäneauflagen gelten, egal von welchem Ort in der EU aus sie ihre Reise antreten. Von Personen ohne digitales COVID-Zertifikat der EU könnte verlangt werden, dass sie sich vor oder nach der Ankunft einem Test unterziehen.
Standard-Gültigkeitszeitraum für Impfzertifikate: Um abweichende Ansätze und Einschränkungen zu vermeiden, schlägt die Kommission einen Standard-Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate vor, die nach Abschluss der ersten Impfserie ausgestellt wurden. Der Zeitraum von neun Monaten berücksichtigt die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für die Verabreichung von Booster-Impfungen ab einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten und sieht einen zusätzlichen Zeitraum von drei Monaten vor, um sicherzustellen, dass die nationalen Impfkampagnen entsprechend angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Booster-Impfungen haben. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten bei Reisen keine Impfzertifikate ablehnen sollten, die weniger als neun Monate nach Verabreichung der letzten Dosis der ersten Impfserie ausgestellt wurden. Die Mitgliedstaaten sollten umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Impfungen für jene Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, deren bisherige Impfzertifikate bald die 9-Monats-Frist erreichen.
Booster-Impfungen: Bislang gibt es noch keine Studien, die sich speziell mit der Wirksamkeit von Booster-Impfungen im Hinblick auf die Übertragung von COVID-19 befassen. Daher ist es nicht möglich, einen Zeitraum für die Anerkennung von Booster-Impfungen festzulegen. Nach den jüngsten Erkenntnissen könnten Booster-Impfungen jedoch möglicherweise einen längeren Schutz als Impfungen der ersten Impfserie bieten. Die Kommission wird neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema genau beobachten. Auf dieser Grundlage könnte die Kommission erforderlichenfalls auch einen geeigneten Zeitraum für die Anerkennung von Zertifikaten, die nach einer Booster-Impfung ausgestellt wurden, vorschlagen.
Anpassung der EU-Ampelkarte: Darstellung neuer Fälle in Kombination mit der Impfquote einer Region. Die Karte würde in erster Linie der Information dienen, wäre für Gebiete mit besonders niedriger Inzidenz ("grün") oder besonders hoher Inzidenz ("dunkelrot") aber auch zur Koordinierung von Maßnahmen gedacht. Für diese Gebiete würden abweichend vom personenbezogenen Ansatz spezifische Vorschriften gelten. Für Reisende aus "grünen" Gebieten sollten keine Beschränkungen gelten. Von Reisen in "dunkelrote" Gebiete und aus diesen Gebieten sollten angesichts der hohen Zahl von Neuinfektionen abgeraten werden. Von Personen, die weder geimpft noch genesen sind, sollte verlangt werden, dass sie sich vor der Abreise testen lassen und nach der Ankunft in Quarantäne begeben (mit besonderen Regelungen für Kinder unter zwölf Jahren sowie für Personen, die aus zwingenden Gründen reisen müssen).
Ausnahmen von bestimmten Reisemaßnahmen: Ausnahmen sollten für Grenzgänger und Kinder unter zwölf Jahren gelten. Ferner sollten darunter Personen fallen, die aus zwingenden Gründen reisen müssen, wobei die derzeit geltende Liste dieser Personen reduziert werden sollte, da viele von ihnen in der Zwischenzeit die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Vereinfachtes Verfahren für eine "Notbremse": Das Notverfahren, mit dem die Verbreitung von möglichen neuen besorgniserregenden COVID-19-Varianten eingedämmt oder besonders ernsthaften Situationen begegnet werden soll, sollte vereinfacht und verbessert werden. Es würde eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission und den Rat sowie eine Erörterung im Rahmen der integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) des Rates umfassen.
Damit genügend Zeit für die Umsetzung des koordinierten Ansatzes bleibt, schlägt die Kommission vor, dass diese Aktualisierungen ab dem 10. Januar 2022 gelten sollten.
Hintergrund
Am 3. September 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vor, um sicherzustellen, dass Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf EU-Ebene koordiniert und klar kommuniziert werden.
Am 13. Oktober 2020 verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten durch die Annahme der Empfehlung des Rates, für mehr Koordinierung und einen besseren Informationsaustausch zu sorgen.
Am 1. Februar 2021 nahm der Rat eine erste Aktualisierung seiner Empfehlung an: Es wurden eine neue Farbe "dunkelrot" für die Kartierung von Risikogebieten eingeführt und strengere Maßnahmen für Reisende aus Hochrisikogebieten festgelegt.
Am 20. Mai 2021 änderte der Rat seine Empfehlung: Vollständig geimpften Personen wurden nicht zwingend notwendige Reisen gestattet, und die Maßnahmen zur Eindämmung besorgniserregender Varianten wurden verstärkt.
Am 14. Juni 2021 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU. Um das digitale COVID-Zertifikat der EU bestmöglich zu nutzen, nahm der Rat am selben Tag eine zweite Aktualisierung seiner Empfehlung mit Ausnahmen von Reisebeschränkungen für vollständig geimpfte und genesene Personen an.
Seit Juni 2021 wurden bei der Einführung des digitalen COVID-Zertifikats der EU rasch Fortschritte erzielt. Am 18. Oktober 2021 veröffentlichte die Kommission den ersten Bericht über das digitale COVID-Zertifikat der EU – ein weithin verfügbares, zuverlässiges und akzeptiertes Instrument, das die Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie erleichtert.
Angesichts dieser Entwicklungen sollte das in der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates dargelegte gemeinsame Konzept – wie auch vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22. Oktober 2021 gefordert – weiter angepasst werden.
Wie bereits bei der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU hat die Kommission parallel einen Vorschlag angenommen, der auch Drittstaatsangehörige umfasst, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, sowie Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist sind und sich während höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten bewegen können. Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über Reisevorschriften sind auf der Website "Re-open EU" abrufbar.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 17.02.22
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