Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Datenschutz-Regelwerk gilt EU-weit


Grundrecht der Unionsbürger auf Schutz personenbezogener Daten
Für KMU gibt es Ausnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Regeln den Bedürfnissen und Kapazitäten kleinerer Unternehmen angepasst werden




Erklärung von Vizepräsident Andrus Ansip und Kommissarin Věra Jourová ein Jahr vor Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung

"Vor einem Jahr hat die Europäische Union neue, EU-weite Datenschutznormen angenommen. Deren Erfolg hängt von verschiedenen Beteiligten ab: Die Mitgliedstaaten müssen die nationale Gesetzgebung den neuen Bestimmungen anpassen, die Bürger ihre neuen Rechte kennen und Unternehmen in der EU vorbereitet sein, wenn die neuen Vorschriften gültig werden.

Uns bleibt noch ein Jahr, um mit den Mitgliedstaaten und Unternehmen auf diese Ziele hinzuarbeiten. Diese Bemühungen sollten noch verstärkt werden, damit bei der Umsetzung Harmonisierung gewährleistet ist und es nicht zu Fragmentierung kommt. Wir werden innerhalb des nächsten Jahres auch eine EU-weite Aufklärungskampagne durchführen, damit die Europäerinnen und Europäer ihre Rechte kennen.

Diese neuen Datenschutznormen werden ab ihrem Geltungsbeginn in genau einem Jahr der gesamten Europäischen Union Vorteile verschaffen. Die neuen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung werden ab Mai 2018 verbindlich angewandt und bilden dann eine solide Grundlage für einen florierenden digitalen Binnenmarkt.

Sie gewährleisten das Grundrecht der Unionsbürger auf Schutz personenbezogener Daten. Die neuen und präzisierten Rechte kommen allen zugute. Bürgerinnen und Bürgern wird beispielsweise das Recht eingeräumt, so schnell wie möglich davon zu erfahren, falls ihre Daten gehackt oder veröffentlicht werden. Wer den Eindruck hat, dass seine Rechte verletzt werden, kann leichter Beschwerde einlegen oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig davon, wo die Daten gespeichert wurden, brauchen die Bürgerinnen und Bürger sich nur an die nächste Datenschutzbehörde zu wenden. Den Behörden werden zudem Durchsetzungsmöglichkeiten an die Hand gegeben: Bußgelder können sich auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes belaufen.

Unternehmen wird zu mehr Rechtssicherheit verholfen, da ein einheitliches Regelwerk EU-weit gelten wird. Darüber hinaus haben sie nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde zu tun, statt wie bisher mit 28. So wird nicht nur eine Vereinfachung erreicht, sondern auch Geld gespart. Für KMU gibt es Ausnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Regeln den Bedürfnissen und Kapazitäten kleinerer Unternehmen angepasst werden. Grundsätzlich kann Datenwirtschaft zu Wachstum bei Unternehmen, einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes sowie einer Stärkung der Rechte der Bürger beitragen.

Damit ist sie in diesen Bereichen eine echte Stütze. Nicht personenbezogene Daten fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung und der freie Verkehr solcher Daten kann daher auf nationaler oder regionaler Ebene geregelt werden. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2017 Legislativvorschläge zur Gewährleistung von freiem Datenverkehr sowie zur Verbesserung des Zugangs zu und der Wiederverwendung von öffentlichen Daten vorlegen.

Europas hohe Ansprüche im Bereich Datenschutz werden 2018 endlich zu einer Realität. Entscheidend ist, dass uns auch die praktische Umsetzung gelingt."

Hintergrund:
Das Datenschutz-Reformpaket trat im Mai 2016 in Kraft und gilt ab Mai 2018. Es umfasst die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 30.06.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen