Der Meisterbrief bleibt
Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze
Meisterbrief: Berufszugangsvoraussetzungen bleiben nationale Kompetenz
Entgegen anders lautender Behauptungen will die EU-Kommission den deutschen Meisterbrief nicht abschaffen. Die Berufszugangsvoraussetzungen bleiben nationale Kompetenz. Und es steht Deutschland weiterhin frei, die Spielregeln für Anbieter von Dienstleistungen festzulegen und zu kontrollieren, wer Zugang zum deutschen Markt bekommt. Das hat der Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, klargestellt: "Deutschland hat wie alle anderen Mitgliedstaaten immer wieder auf europäischer Ebene gefordert, dass wir in Europa einen leistungsstarken Dienstleistungssektor schaffen.
Das von der EU-Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket dient genau diesem Zweck. Die Kommission rührt den Meisterbrief nicht an. Wir wollen vielmehr deutschen und anderen europäischen Unternehmen und Freiberuflern die Chance bieten, Dienstleistungen für einen potentiellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen EU-weit anzubieten. Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, für die die administrativen Hürden kostspielig und schwer zu überwinden sind."
Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. In Deutschland machen Dienstleistungen 66 Prozent des BIP aus und 70 Prozent der gesamten Beschäftigung. Dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das Produktivitätswachstum des Sektors ist gering, und die übrigen Länder der Welt holen auf. Es bestehen noch Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet.
Die Debatte über die Vorschläge der Kommission für eine europäische Dienstleistungswirtschaft wird nicht immer auf Basis von Tatsachen geführt. Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat daher in einem Fragen-Antworten-Katalog die wichtigsten Fakten für die deutsche Debatte aufbereitet. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 22.05.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>