Unternehmensbesteuerung, doppelte Nichtbesteuerung
Steuerumgehung: Europäische Kommission verschärft zentrale EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung
Einige Gesellschaften haben die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden
(18.12.13) - Die Europäische Kommission hat Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa spürbar einzudämmen. Der Vorschlag wird Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden. So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EU-Ländern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen. Damit soll erreicht werden, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie weiterhin gleiche Ausgangsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen im Binnenmarkt gewährleistet, ohne Möglichkeiten zur aggressiven Steuerplanung zu eröffnen. Der heutige Vorschlag war in dem von der Kommission 2012 vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorgesehen und ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Steuerumgehung durch Unternehmen auf EU- und globaler Ebene.
Algirdas Šemeta, für Steuern zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: "Im Mittelpunkt der Steuerpolitik der EU steht die Verbesserung des Umfelds für die Unternehmen in der EU. Dazu müssen Steuerhemmnisse abgebaut und grenzüberschreitende Probleme wie etwa die Doppelbesteuerung beseitigt werden. Wenn unsere Regeln jedoch dazu missbraucht werden, überhaupt keine Steuern mehr zu zahlen, müssen wir nachjustieren. Mit dem heutigen Vorschlag wird gewährleistet, dass sowohl der Geist als auch der Buchstabe unserer Vorschriften respektiert werden. Auf diese Weise werden höhere Staatseinnahmen erzielt und der Wettbewerb für unsere Unternehmen wird fairer."
Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem jetzigen Vorschlag sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.
So wird die Missbrauchsverhinderungsbestimmung in der Mutter-Tochter-Richtlinie, also der Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken, aktualisiert. Entsprechend der Empfehlung der Kommission betreffend aggressive Steuerplanung werden die Mitgliedstaaten im Vorschlag verpflichtet, eine gemeinsame Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch anzunehmen. Damit können sie künstliche Gestaltungen zur Steuervermeidung außer Acht lassen und dafür sorgen, dass entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz besteuert wird.
Des Weiteren wird die Richtlinie dahingehend verschärft, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen) keine Steuerbefreiung gewährt wird. Die Mutter-Tochter-Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Fassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Muttergesellschaften für die Dividendenzahlungen, die sie von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten erhalten, eine Steuerbefreiung zu gewähren. In einigen Fällen werden solche Zahlungen jedoch von den Mitgliedstaaten, in denen sich die Tochtergesellschaften befinden, als steuerlich abzugsfähige "Schuldenrückzahlung" eingestuft, was zur Folge hat, dass die Zahlungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nirgendwo besteuert werden. Die Ausnutzung solcher Qualifikationskonflikte ist die Grundlage für eine bestimmte Art von Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen), gegen die mit dem heutigen Vorschlag eingeschritten werden soll. Der Vorschlag sieht vor, dass Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist. Auf diese Weise sollen grenzübergreifende Gesellschaften davon abgehalten werden, ihre gruppeninternen Zahlungen so zu gestalten, dass eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.
Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen.
Hintergrund
Das Problem, dass Unternehmen Steuern umgehen, ist in vielen EU- und Nicht-EU-Ländern eine politische Priorität, und bei den jüngsten G20- und G8-Treffen wurde betont, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Am 6. Dezember 2012 legte die Kommission einen Aktionsplan für eine wirkungsvollere Reaktion der EU auf Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vor. Der Plan sieht umfassende Maßnahmen vor, damit die Mitgliedstaaten ihre Steuerbemessungsgrundlagen besser schützen und entgangene Steuermilliarden zurückerlangen können. Die Überarbeitung der Mutter-Tochter-Richtlinie ist eine der im Aktionsplan angekündigten Maßnahmen. (Europäische Kommission: ra)
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