Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Normierung in der Telekommunikation


Kein Handy-Verkaufsverbot in der EU ab Sommer
Mit einer neuen Richtlinie hatte die EU im Jahr 2014 höhere Sicherheitsstandards für Geräte mit Funk, also Radios, Fernseher, Mobilfunkgeräte, Satellitenempfänger oder Geräte mit WiFi und Bluetooth verabschiedet



Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass es ab Sommer 2017 weiterhin keine Einschränkungen beim Kauf von Smartphones oder anderen Elektrogeräten geben wird. Wer sich dann ein neues Gerät kaufen will, wird auch weiterhin die gewohnte Auswahl haben. Mehrere Medien hatten berichtet, dass aufgrund fehlender Normierung bestimmte Geräte ab 13. Juni 2017 nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden können. Tatsächlich aber können alle Produkte, die bereits auf dem Markt sind, weiter verkauft werden. Für neue Produkte, für die die Normungsorganisation der Telekommunikationsindustrie noch keine harmonisierten Normen bereitgestellt hat, können Hersteller auf andere Sicherheitsprüfungen zurückgreifen, um das Sicherheitslabel CE zu erhalten.

Mit einer neuen Richtlinie hatte die EU im Jahr 2014 höhere Sicherheitsstandards für Geräte mit Funk, also Radios, Fernseher, Mobilfunkgeräte, Satellitenempfänger oder Geräte mit WiFi und Bluetooth verabschiedet. Damit werden für Hersteller neue technische Industrie-Normen verbindlich, die vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen ETSI ausgearbeitet werden. Das ETSI ist zuständig für die Normierung im Bereich der Telekommunikation und arbeitet dabei eng mit Vertretern der Industrie zusammen. Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament hatten die neue Richtlinie 2014 verabschiedet. Sie gilt seit 13. Juni 2016 in allen Mitgliedsstaaten mit einer Übergangsphase bis 12. Juni 2017. Die ETSI hat also bereits seit 2014 Zeit, die neuen Normen auszuarbeiten.

Die ETSI hat bisher aber nur einen Teil der Normen ausgearbeitet, die für die neuen Sicherheitsstandards gelten. Diese hat die Kommission bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie sind bereits für alle Hersteller bindend. Für die noch fehlenden Normen gilt: Wenn die ETSI diese nicht fristgerecht vorlegt, so kann die Kommission übergangsweise die alten Bestimmungen weiter gelten lassen. Zudem haben Hersteller die Möglichkeit, die Sicherheit und Konformität ihrer Geräte über andere Wege zertifizieren zu lassen.

Konsumenten erkennen normgerechte, zertifizierte Geräte übrigens am Label CE. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 18.05.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen