Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung von Kartellen und Missbrauch


Wettbewerbsrecht: Vizepräsident Almunia unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit russischer Wettbewerbsbehörde
Engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen soll sowohl für die EU als auch für Russland von Vorteil sein


(15.03.11) - Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Joaquín Almunia, und der Leiter des Föderalen Antimonopoldienstes (FAS), Igor Artemyev, haben heute in Brüssel eine Vereinbarung über eine engere Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der EU und Russlands unterzeichnet. Mit der Kooperationsvereinbarung wird einen Rahmen für die administrative Zusammenarbeit, den Dialog und den Austausch zwischen der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission und der russischen Wettbewerbsbehörde geschaffen.

"Diese Vereinbarung wird unserer Zusammenarbeit mit Russland in Wettbewerbsangelegenheiten neue Impulse geben. Heute haben wir die Grundlagen für unsere künftige Kooperation förmlich geregelt und unseren Wunsch, engere Beziehungen aufzubauen, durch die Unterzeichnung der Vereinbarung bekräftigt", erklärte Joaquín Almunia.

Die Vereinbarung ist die Grundlage für einen Dialog über wettbewerbspolitische Fragen sowie für den Meinungsaustausch und die Übermittlung nichtvertraulicher Informationen in einzelnen Wettbewerbssachen. Russland ist eine bedeutende Wirtschaftsmacht und ein wichtiger Handelspartner der EU. Eine engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen wird daher sowohl für die EU als auch für Russland von Vorteil sein. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Parteien nach Bedarf zusammenkommen, um Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik, im Wettbewerbsrecht und bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu erörtern, um Informationen über Wirtschaftszweige, die von gemeinsamem Interesse sind, auszutauschen und um Wettbewerbssachen zu besprechen.

Unterzeichnet wird die Vereinbarung von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission und dem Föderalen Antimonopoldienst der Russischen Föderation (FAS).

Die Europäische Kommission setzt die Wettbewerbsvorschriften für die gesamte Europäische Union durch. Insbesondere prüft sie Zusammenschlüsse und Übernahmen, an denen Unternehmen mit einem über bestimmten Schwellenwerten liegenden Umsatz beteiligt sind (Artikel 1 der seit 1990 geltenden Fusionskontrollverordnung) und ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartellen und des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 101 bzw. 102 AEUV).

Die Kommission arbeitet aktiv mit den Wettbewerbsbehörden vieler Drittländer zusammen. Dabei stützt sie sich teils auf bilaterale Vereinbarungen, die ausschließlich den Wettbewerb betreffen (sogenannte "dedicated agreements"), teils auf umfassendere allgemeine Vereinbarungen wie Freihandelsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Assoziierungsvereinbarungen, die auch Bestimmungen zum Wettbewerbsrecht enthalten.

Einen Überblick über die Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern bietet folgende Website: http://ec.europa.eu/competition/international/bilateral/
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen