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Umwelt und Compliance


Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat kann registriert werden
Nur um Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Initiative - Den Inhalt der Initiative hat die Europäische Kommission bislang noch nicht überprüft



Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot von Glyphosat kann registriert werden. Dies hat die EU-Kommission heute (Dienstag) beschlossen. Die Bürgerinitiative hat die Kommission gebeten, "den Mitgliedstaaten ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen, das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten und EU-weit verbindliche niedrigere Ziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen".

Bei dem Entschluss der zuständigen Kommissionsmitglieder, die Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat zu registrieren, handelt es sich zunächst nur um eine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Initiative. Den Inhalt der Initiative hat die Kommission bislang noch nicht überprüft. Am 25. Januar 2017 findet die offizielle Registrierung der Initiative statt. Danach beginnt eine einjährige Frist, während der die Organisatoren Unterschriften für ihre Bürgerinitiative sammeln.

Sollte es ihnen gelingen, innerhalb dieser Zeit eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Es ist der Kommission überlassen, die Bürgerinitiative anzunehmen oder abzulehnen. In beiden Fällen muss sie jedoch ihre Beweggründe darlegen.

Das Instrument der europäischen Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung im April 2012 haben EU-Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 07.02.17



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