Compliance: Neue Offenlegungsvorschriften
Finanzmarkt: Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit
MiFID-Compliance: Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb geändert werden
Bei der Beratung ihrer Kunden sollen Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber künftig Nachhaltigkeitsfragen besser berücksichtigen. Wie in ihrem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vom Mai 2018 angekündigt, hat die Europäische Kommission entsprechende Vorgaben veröffentlicht, die nun noch formell beschlossen werden müssen.
Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb geändert werden. Ziel ist es, die sogenannten ESG-Ziele für mehr ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Unternehmensführung in die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie in den Vertrieb von versicherungsbasierten Anlageprodukten zu integrieren.
Die Kommission kann die vorgelegten Entwürfe erst dann offiziell verabschieden, wenn auf EU-Ebene neue Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken vereinbart wurden, die eine EU-weite Definition für ESG-Überlegungen enthalten. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung aber sicherstellen, dass Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber sich bereits darauf vorbereiten können, ESG-Überlegungen bei den Prüfungen zu berücksichtigen, die sie durchführen, bevor sie ihren Kunden Investitionen vorschlagen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 05.03.19
Meldungen: Europäische Kommission
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Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.
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Arzneimittel und Medizinprodukte
Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.
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Diskriminierung von Medizinprodukten
Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.
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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.