Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausgleichs- und Antidumpingzölle


EU gewinnt WTO-Verfahren wegen US-amerikanischer Zölle auf spanische Oliven
EU argumentiert: US-Handelsministerium habe zu Unrecht angenommen habe, dass der Vorteil der Subventionen vollständig an die Betriebe zur Verarbeitung reifer Oliven weitergegeben worden sei



In einem Panelbericht der Welthandelsorganisation (WTO) wurde festgestellt, dass die von der vorherigen US-Regierung im Jahr 2018 verhängten Ausgleichszölle auf Einfuhren reifer Oliven aus Spanien nach den WTO-Regeln unzulässig sind. Die EU erwartet nun, dass die USA Maßnahmen ergreifen, um den Empfehlungen des Panels nachzukommen.

Der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis äußerte sich folgendermaßen: "Die Bemühungen der Kommission, die Interessen und Rechte der EU-Erzeuger, in diesem Fall der Erzeuger von reifen Oliven aus Spanien, energisch zu verteidigen, waren von Erfolg gekrönt. Die WTO hat unsere Ansicht bestätigt, dass die Antisubventionszölle ungerechtfertigt sind und gegen WTO-Regeln verstoßen. Die spanischen Olivenerzeuger wurden von diesen Zöllen schwer getroffen, da ihre Ausfuhren in die USA drastisch zurückgingen. Wir erwarten nun, dass die USA geeignete Schritte unternehmen, um die WTO-Entscheidung umzusetzen, damit die Ausfuhren reifer Oliven aus Spanien in die USA wieder unter normalen Bedingungen aufgenommen werden können."

Am 1. August 2018 führte das US-Handelsministerium je nach betroffenem Unternehmen Ausgleichs- und Antidumpingzölle in Höhe von 30 Prozent bis 44 Prozent auf die Einfuhren von reifen Oliven aus Spanien ein. Die EU ging vor der WTO gegen die Zölle vor, da sie ihrer Ansicht nach gegen Bestimmungen des GATT 1994, des Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen ("Subventionsübereinkommen") und des Antidumping-Übereinkommens verstoßen.

Seit der Einführung der US-amerikanischen Maßnahmen sind die Ausfuhren reifer Oliven aus Spanien in die USA um fast 60 Prozent zurückgegangen. Vor der Einführung der Zölle belief sich der Wert der Ausfuhren von Oliven aus Spanien in die USA auf jährlich 67 Mio. EUR.

Hintergrund
Das US-Handelsministerium hatte 2018 Ausgleichszölle auf die Einfuhren von reifen Oliven aus Spanien verhängt, wobei davon ausgegangen wurde, dass die spanischen Erzeuger roher Oliven gezielte Subventionen erhalten hätten und dass die Vorteile durch diese Subventionen in vollem Umfang an die in die USA exportierenden spanischen Olivenverarbeiter weitergegeben worden seien. Die EU ist dieser Behauptung im Panelverfahren entgegengetreten, da seit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) keine Subventionen für die Produktion und somit auch nicht für Erzeugnisse (z. B. Oliven) gewährt werden. Die EU argumentierte ferner, dass das US-Handelsministerium zu Unrecht angenommen habe, dass der Vorteil der Subventionen vollständig an die Betriebe zur Verarbeitung reifer Oliven weitergegeben worden sei.

Mit Blick auf den Hauptpunkt des Beschlusses folgte das Panel der Argumentation der EU, dass das US-Handelsministerium nicht korrekt ermittelt habe, ob die Subventionen auf die Olivenerzeuger ausgerichtet waren. Ferner stellte es fest, dass es die US-amerikanische Seite im Falle eines spanischen Unternehmens versäumt hatte, die Subventionsspanne zu berechnen.

Darüber hinaus entschied das Panel, dass Abschnitt 771B des US-amerikanischen Zollgesetzes (US Tariff Act) von 1930, der davon ausgeht, dass der gesamte Vorteil einer Subvention für ein landwirtschaftliches Roherzeugnis auf das nachgelagerte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnis übergeht (Weitergabe eines Vorteils), selbst mit einigen Bestimmungen des GATT von 1994 und des Subventionsübereinkommens unvereinbar ist. Das Panel stellte außerdem fest, dass das US-Handelsministerium gegen dieselben Bestimmungen verstoßen hat, als es fälschlicherweise davon ausging, dass alle Subventionen, die den Erzeugern roher Oliven gewährt wurden, an die Verarbeitungsbetriebe für reife Oliven weitergegeben wurden.

Die Feststellung, dass Abschnitt 771B des US-amerikanischen Zollgesetzes von 1930 gegen bestimmte Bestimmungen des GATT 1994 und des Subventionsübereinkommens verstößt, ist besonders bedeutsam, da die USA demnach ihren Rechtsrahmen mit den Empfehlungen des Berichts in Einklang bringen müssten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 18.02.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen