Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Auf einem Markt mit großer Markentreue


Fusionskontrolle: EU-Kommission genehmigt Übernahme von MBCC durch Sika unter Auflagen
Auf den Märkten für chemische Zusatzmittel bestehen hohe Marktzutrittsschranken



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze. Die Entwicklung neuer Polymere und neuer Formulierungen chemischer Zusatzmittel ist in der Betonindustrie von großer Bedeutung, insbesondere für die Bewältigung nachhaltigkeitsbezogener Herausforderungen, etwa durch biobasierte Zusatzmittel.

Die Untersuchung der Kommission
Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass das Zusammenschlussvorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form auf den Märkten für chemische Zusatzmittel und Betonzusatzmittel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt und zu höheren Preisen und weniger Innovation geführt hätte.

Im Zuge der Untersuchung des Vorhabens stellte die Kommission Folgendes fest:
>> Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen würde über sehr große Marktanteile verfügen und hätte auf den EWR-Märkten für chemische Zusatzmittel kaum Wettbewerber.

>> Auf den Märkten für chemische Zusatzmittel bestehen hohe Marktzutrittsschranken; so benötigen Unternehmen, um sich im Wettbewerb behaupten zu können, beispielsweise einen ausreichend großen Kundenstamm, ein umfangreiches Team an Verkaufsmitarbeitern und technischen Fachkräften, ein großes Auftragsvolumen und umfangreiches Know-how. Darüber hinaus herrscht auf dem Markt große Markentreue.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Sika an, das Geschäft von MBCC mit chemischen Zusatzmitteln im EWR, in Australien, Kanada, Neuseeland, der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in den USA einschließlich der entsprechenden weltweiten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu veräußern.

Durch die Verpflichtungen werden die horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen im Bereich der chemischen Zusatzmittel im EWR vollständig beseitigt. Da die Verpflichtungen die strukturelle Veräußerung eines eigenständigen Geschäftsbereichs umfassen, wird der Käufer das zu veräußernde Geschäft rentabel betreiben und dauerhaft im Wettbewerb bestehen können. Die Kommission wird das Veräußerungsverfahren aufmerksam verfolgen, einschließlich der Wahl eines geeigneten Käufers für das zu veräußernde Geschäft, der von der Kommission genehmigt werden muss.

Nach Befragung der Marktteilnehmer ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme angesichts der angebotenen Verpflichtungen keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig umgesetzt werden.

Während der Untersuchung arbeitete die Kommission eng mit den zuständigen Behörden in Australien, Kanada, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA zusammen und wird sich auch bei der Prüfung des potenziellen Käufers des zu veräußernden Geschäfts weiterhin mit ihnen abstimmen.

Unternehmen und Produkte
Das in der Schweiz ansässige Unternehmen Sika entwickelt, produziert und liefert chemische Zusatzmittel und andere Baustoffe sowie Dach- und Abdichtungssysteme, die weltweit in der Bauindustrie und im verarbeitenden Gewerbe eingesetzt werden.

Das in Deutschland ansässige Unternehmen MBCC ist ein weltweiter Lieferant von Bauchemikalien und -lösungen. MBCC bietet Lösungen für Kunden im Bereich der Betonherstellung, in der Zement- und Tiefbauindustrie sowie für die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Bauwerken an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben wurde ursprünglich am 7. Juni 2022 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 4. Juli 2022 zog Sika die Anmeldung jedoch wieder zurück. Am 12. Dezember 2022 wurde das Vorhaben erneut bei der Kommission angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 09.02.23
Newsletterlauf: 09.05.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen