Gesetzentwurf: Reform der Scoring-Verfahren
Scoring: Informations- und Auskunftsansprüche für Verbraucher im Bundesdatenschutzgesetz reichen nicht aus
Eine Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder das sogenannte Geo-Scoring sollen verboten werden
(01.06.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will sogenannte Scoring-Verfahren verbraucherfreundlicher gestalten. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf der Fraktion (18/4864) vor, mehr Transparenz für die Betroffenen herzustellen. Mit dem sogenannten Scoring wird von Auskunfteien, wie zum Beispiel der Schufa, oder anderen Unternehmen die Kreditwürdigkeit einer Person ermittelt.
In der Begründung des Gesetzentwurfes schreiben die Grünen-Abgeordneten, dass die bisherigen Informations- und Auskunftsansprüche für Verbraucher im Bundesdatenschutzgesetz nicht ausreichten. Die betroffenen Unternehmen nutzten den "weiten Spielraum" aus und gäben Daten heraus, die sich für den Auskunftsersuchenden nicht ohne weitere Informationen erschlössen. Zudem kritisieren die Grünen, dass auch die Daten, die gespeichert und für das Scoring verwendet werden dürfen, kaum Eingrenzungen unterlägen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Verbrauchern weitere Auskunftsansprüche einzuräumen. So sollen die Unternehmen auch die "Gewichtung der verwendeten Daten" und die "verwendeten Vergleichsgruppen" offenlegen. Eine Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder das sogenannte Geo-Scoring - hierbei werden Wohnortdaten herangezogen - sollen verboten werden. Auch die Kontrolle der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden soll nach den Plänen der Grünen verstärkt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
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