Einzelhandel, RFID und Datenschutz
Gefahr, dass auf den RFID-Chips auch personenbezogene Daten gespeichert werden, ohne dass der Verbraucher dies überhaupt merkt
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Merk fordert Transparenz bei Funkwellenidentifikation auf Waren
(20.05.10) - Ob im Autoschlüssel als elektronische Wegfahrsperre, in der Mitgliedskarte für den Fitness-Club oder im elektronischen Skipass - sie sind allgegenwärtig: kleinste intelligente Chips, die wegen ihrer geringen Abmessungen praktisch unsichtbar an Produkten oder in Berechtigungskarten angebracht werden können.
Zu verdanken ist dies einer neuartigen Technologie, die als Funkwellenidentifikation, kurz: RFID (Radio Frequency Identification) bezeichnet wird, und mit der Daten berührungslos und ohne Sichtkontakt übertragen werden können. Solche Chips bieten dem Verbraucher eine Reihe von Vorteilen: sein Auto wird gegen Diebstahl gesichert, der Zugang zum Skilift wird bequem ermöglicht, ohne den Skipass aus der Tasche holen zu müssen.
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk erklärte: "Auch beim täglichen Einkauf kann der Verbraucher von der neuen Technik profitieren. Herkunfts- und Zielorte von Waren können per Chip gespeichert werden, die Lieferkette lässt sich leicht zurück verfolgen. RFID kann auch sicherstellen, dass die Produkte sachgemäß behandelt werden, z.B. die Kühlkette nicht unterbrochen wird."
Bei allen Vorzügen sollten laut Merk aber die Risiken für den Verbraucher nicht vernachlässigt werden: "Es besteht die Gefahr, dass auf den Chips auch personenbezogene Daten gespeichert werden, ohne dass der Verbraucher dies überhaupt merkt. Auch können Unbefugte die Daten auslesen oder verändern, ohne dass der Berechtigte hiervon etwas mitbekommt. Die zunehmende Einführung von RFID auch im Einzelhandel erfordert wirkungsvolle Aufklärungs- und Schutzmaßnahmen."
Merk fordert, dass die Betroffenen vom Hersteller oder Händler umfassend über Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt der Chips informiert werden.
Forderung: Deaktivierung des RFID-Chips
Merk sagte: "Einem Verlangen nach Deaktivierung des Chips auf einem erworbenen Produkt muss der Händler nachkommen. Ferner muss - wie es das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt - die Vertraulichkeit der gespeicherten und übertragenen Daten wirksam sichergestellt werden.
Wenn personenbezogene Daten auf dem Chip gespeichert werden, muss zuvor die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden. Die Verwendung der Chips und auch die Lesegeräte müssen für den Kunden eindeutig erkennbar gekennzeichnet werden. Für jeden Verwender sollte außerdem selbstverständlich sein, dass er zuvor die Konsequenzen für den Datenschutz und die Privatsphäre abschätzt - wie es auch die EU fordert."
Merk wies darauf hin: "Vor exakt einem Jahr hat die EU-Kommission Empfehlungen zum Einsatz von RFID-Technik erlassen. Leider ist seitdem wenig passiert. Es wird nun endlich Zeit, dass Hersteller und Handel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv werden. Anderenfalls wird ein Tätigwerden des Gesetzgebers unumgänglich sein." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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