Kommt eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?
Sachverständige fordern mehr Datenschutz für Beschäftigte - Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten müsse dringend gestärkt werden
Angesichts stetig wachsender technischer Möglichkeiten müsse klar geregelt werden, welche Daten Unternehmen über ihre Beschäftigten erheben und verwenden dürfen
(13.05.09) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Zwar enthalte auch das Bundesdatenschutzgesetz viele Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz. Dort seien jedoch vor allem allgemeine Abwägungsinteressen formuliert, die zu "ganz erheblichen Auslegungsschwierigkeiten" führten, sagte Schaar am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. "Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind daher im Wesentlichen darauf angewiesen, sich an der lückenhaften und im Einzelfall nur schwer zu erschließenden Rechtsprechung zu orientieren", so Schaar.
Angesichts stetig wachsender technischer Möglichkeiten müsse klar geregelt werden, welche Daten Unternehmen über ihre Beschäftigten erheben und verwenden dürfen. Ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz müsse daher unter anderem festlegen, dass personenbezogene Daten des Arbeitnehmers nur erhoben und genutzt werden dürfen, wenn dies zur Begründung, Durchführung oder Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nötig sei. Außerdem, so Schaar, müssten die Voraussetzungen zur Überwachung des Telefon-, Internet- und E-Mail-Verkehrs am Arbeitplatz eindeutig geregelt werden. "Die Datenerhebung muss grundsätzlich beim Arbeitnehmer selbst stattfinden", forderte Schaar.
"Wir brauchen klare Regelungen, welche Daten ein Arbeitgeber zu Beginn und während der Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses erheben darf. Das kann nur ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz regeln", ergänzte Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Forderungen Schaars. Es sei inakzeptabel, dass man, wie derzeit, warte, bis Beschäftigte geschädigt würden, um danach durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch zu einer Einzelfallregelung zu kommen, sagte die Gewerkschafterin.
Skeptisch beurteilte dagegen der Rechtsanwalt Andreas Jaspers die Forderung nach einem eigenen Gesetz: "Ein eigenes Gesetz würde zu einer Zersplitterung des Datenschutzes führen." Sinnvoller sei es, das Bundesdatenschutzgesetz als Norm anzusetzen und entsprechend zu erweitern, so Jaspers. So müsse zum Beispiel die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten dringend gestärkt werden - eine Forderung, die auch Schaar und Perreng während der Anhörung unterstrichen.
Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich ebenfalls skeptisch gegenüber einem separaten Gesetz: "Das Bundesdatenschutzgesetz bietet eine ausreichende Basis, gerade für Arbeitnehmer. Dennoch kann es an einigen Stellen nachgebessert werden, zum Beispiel, was den Datenaustausch mit EU- oder Drittstaaten angeht", betonte Wolf.
Auch der Anwalt Martin Diller bekräftigte: "Wir haben eine gut ausgebaute Rechtssprechung." Allerdings bestehe Regelungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Datenschutz und Telekommunikation. Hier müsse das Bundesdatenschutzgesetz nachgebessert werden, so Diller. (Deutscher Bundestag: ra)
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