Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Winterschlaf?
"Verwirklichung des Beschäftigtendatenschutzes nur möglich, wenn es eine eigenständige, umfassende und einfach handhabbare gesetzliche Regelung gibt"
BvD-Arbeitskreises "Datenschutz in Recht und Praxis" kritisiert fehlenden Arbeitnehmerdaternschutz
(09.12.08) - Neun Monate nach den Skandalen bei Lidl & Co. hat die Bundesregierung den Arbeitnehmerdatenschutz ad acta gelegt. Diesen Eindruck hatten die Experten des BvD-Arbeitskreises "Datenschutz in Recht und Praxis" auf ihrem Treffen am ersten Dezemberwochenende in Kempten.
In den Zeiten medialer Aufmerksamkeit für das Thema "Mitarbeiterüberwachung" hatte die Regierung die Notwendigkeit moderner bereichsspezifischer Datenschutzregelungen im Arbeitsverhältnis anerkannt. Sie wollte "über konkrete Einzelfälle hinaus auch künftig die arbeitsrechtliche Flankierung der weiteren technischen Veränderungen in der Arbeitswelt unterstützen."
"Bei diesen allgemeinen Ankündigungen ist es geblieben", meint Dieter Ehrenschwender, Vorstandsmitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und Sprecher des Arbeitskreises, der im September einen detaillierten Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis" vorgelegt hatte.
"Die vielfältigen Initiativen für eine eigenständige gesetzliche Regelung wurden bisher als unnötig abgelehnt. Die Regelung einzelner Aspekte im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ist unserer Meinung nach der falsche Weg. Aber nicht einmal darüber wird momentan verhandelt."
In der Tat blenden die aktuellen Gesetzesvorhaben den Datenschutz im Arbeitsverhältnis aus: Vorschläge zum Umgang mit Bewerberdaten, zur Kontrolle der E-Mail- und Internetnutzung im Unternehmen oder zur Datenschutzkontrolle beim Betriebsrat sucht man ebenso vergebens wie Vorgaben zu Mitarbeiterdaten im Konzernverbund.
Dabei hatten sich der Bundesrat und zuletzt die SPD-Bundestagsfraktion deutlich für übersichtliche gesetzliche Regelungen im Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen. "Nach unserer Meinung ist eine erfolgreiche und nachhaltige Verwirklichung des Beschäftigtendatenschutzes nur möglich, wenn es eine eigenständige, umfassende und einfach handhabbare gesetzliche Regelung gibt", meint Dieter Ehrenschwender weiter. "Vielleicht ist das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus Wahlkampfgründen in den Winterschlaf geschickt worden. Wir werden das Thema im Interesse der Betroffenen nicht ruhen lassen."
Der Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis" ist abrufbar unter:
http://www.bvdnet.de/_media/arbeitskreise/akbdsg/bvdakgspa.pdf
Der BvD-Arbeitskreis "Datenschutz in Recht und Praxis" erarbeitet aktiv Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes in Deutschland. Dies kann sowohl durch Vorschläge zu Gesetzesänderungen, zu neuen Gesetzen oder auch durch Stellungnahmen zu aktuellen Datenschutzproblemen und deren Lösung sein.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Seine ca. 460 Mitglieder sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2000 Unternehmen und Behörden bestellt. (BvD: ra)
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